Der Immobilienmarkt auf Mallorca und den anderen Baleareninseln ist seit Jahren ein Anziehungspunkt für Käufer und Verkäufer aus aller Welt. Um mehr Transparenz und Sicherheit in diesem dynamischen Sektor zu gewährleisten, wurden umfassende Regulierungen für Immobilienmakler eingeführt. Diese Maßnahmen sollen den Verbraucherschutz stärken und die Professionalität der Branche erhöhen. Doch welche Regeln gelten genau und was bedeuten sie für Immobiliengeschäfte auf den Inseln?
1. Welche gesetzliche Grundlage gibt es für die Maklerregulierung auf den Balearen?
Die Balearenregierung hat mit dem Gesetz 3/2024 und einem begleitenden Dekret einen verbindlichen Rechtsrahmen für Immobilienmakler geschaffen. Dieses Gesetz trat schrittweise ab 2023 in Kraft. Die Zentralregierung in Madrid erklärte diese Regelungen jedoch im Februar 2025 für verfassungswidrig, wodurch sie ihre verpflichtende Gültigkeit verloren.
2. Was ist das ROAIIB und welche Rolle spielt es jetzt?
Das ROAIIB ist das offizielle Register der Immobilienmakler der Balearen. Ursprünglich war die Eintragung darin verpflichtend, um als Makler tätig sein zu dürfen. Nach der Entscheidung der Zentralregierung ist die Registrierung nun freiwillig. Makler können sich weiterhin eintragen lassen, um ihre Qualifikation und Professionalität zu belegen.
3. Welche Qualifikationsanforderungen waren ursprünglich für die Registrierung vorgesehen?
Um sich registrieren zu lassen, mussten Makler ursprünglich mindestens drei der folgenden Voraussetzungen erfüllen: einen Hochschulabschluss in Sozial- oder Rechtswissenschaften, Architektur oder Ingenieurwesen, mindestens 200 Stunden nicht-universitäre Ausbildung im Immobilienbereich, mindestens vier Jahre Berufserfahrung im Immobiliensektor mit Nachweis über die spanische Sozialversicherung („Vida Laboral“) sowie eine Postanschrift auf den Balearen.
4. Welche Versicherungen waren für Immobilienmakler verpflichtend?
Immobilienmakler waren verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einem Mindestkapital von 100.000 Euro pro Schadensfall und 600.000 Euro pro Jahr abzuschließen. Zusätzlich war eine Kautionsversicherung von mindestens 60.000 Euro nachzuweisen. Diese Anforderungen sollten Schäden und Verluste bei der Maklertätigkeit abdecken.
5. Was bedeutet die Aufhebung der verpflichtenden Regulierung durch die Zentralregierung?
Im Februar 2025 erklärte die Zentralregierung in Madrid die von der Balearenregierung eingeführten Regelungen für verfassungswidrig und hob sie auf. Dies bedeutet, dass die Registrierung im ROAIIB sowie die damit verbundenen Qualifikations- und Versicherungsanforderungen nicht mehr gesetzlich vorgeschrieben sind. Die Balearenregierung hat jedoch entschieden, die Möglichkeit der Registrierung auf freiwilliger Basis beizubehalten.
6. Warum wurde die Regulierung ursprünglich eingeführt?
Die Regulierung wurde als Reaktion auf jahrelange Kritik an unqualifizierten „Stammtischmaklern“ und illegalen Angeboten eingeführt, die den Markt verzerrten und Verbraucher gefährdeten. Ziel war es, den Verbraucherschutz zu erhöhen, die Transparenz zu verbessern und die Professionalität im Immobilienmarkt auf Mallorca und den Balearen zu stärken.
7. Welche Vorteile bietet die freiwillige Registrierung für Makler und Kunden?
Obwohl die Registrierung nicht mehr verpflichtend ist, können sich Makler weiterhin freiwillig in das Register eintragen lassen. Dies dient dazu, ihre Qualifikation und Professionalität zu demonstrieren. Für Käufer und Verkäufer bietet die Zusammenarbeit mit einem freiwillig registrierten Makler weiterhin eine erhöhte Sicherheit und Transparenz, da diese Makler die ursprünglichen Standards erfüllen, die für den Verbraucherschutz vorgesehen waren.