Ein Berliner Gericht musste über einen Streit zwischen zwei deutschen Millionären auf Mallorca entscheiden, bei dem es um eine Luxusvilla im Wert von 20 Millionen Euro ging. Der Verkäufer trat von einem sogenannten ‚Arras-Vertrag‘ zurück, nachdem der Immobilienmarkt boomte und der Wert der Villa stieg. Er zahlte dem Käufer das Doppelte der Anzahlung zurück und bot die Immobilie teurer an. Das Gericht folgte der Argumentation des mallorquinischen Experten Pedro Munar, der die Besonderheiten des spanischen Zivilrechts erläuterte.

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