Drei Unternehmer auf Mallorca wurden fünf Jahre lang unwissentlich in einem Zivilverfahren verurteilt, da Klage und Urteil an eine E-Mail-Adresse eines bereits liquidierten Unternehmens geschickt wurden. Das spanische Verfassungsgericht hat nun ihre Verfassungsbeschwerde stattgegeben und eine Verletzung ihres Rechts auf gerichtlichen Rechtsschutz festgestellt. Die Männer erfuhren erst 2024 von dem Urteil aus dem Jahr 2020, als das Gericht die Vollstreckung der Entscheidung beantragte. Das Gericht erster Instanz hatte seine Pflicht verletzt, die Vorladung persönlich am Sitz der Gesellschaft zuzustellen.
Wie es zu dieser gravierenden Fehlkommunikation kommen konnte und welche Konsequenzen dies für die Justiz auf Mallorca hat, lesen Sie im Mallorca Magazin.