Bußgeld Mallorca: „Multa“ bezahlen oder nicht?

Falsch geparkt, am Steuer telefoniert, zu schnell mit dem Mietwagen gefahren: Das sind die typischen Sünden, für die deutschen Touristen und Teilzeit-Residenten (Eigentümer von Immobilien auf Mallorca) ein Bußgeld auf Mallorca aufgebrummt bekommen, meist zwischen 30 bis 200 Euro. Eine gesonderte Rolle haben Bußgelder, die etwa wegen Schwarzbauten an der Finca auf Mallorca verhängt. Auf diese typischen „Immobilien-Knöllchen“ wird hier nicht  eingegangen.

Die typische Frage von Deutschen mit Erstwohnsitz in Deutschland lautet dann: Ist es besser, den Strafzettel zu zahlen oder sich auf einen Rechtsstreit einzulassen, vielleicht den Strafzettel sogar einfach wegzuschmeißen?

Die Antwort dürfte Sie überraschen.

Wer als Deutscher mit Erstwohnsitz in Deutschland ein spanisches Knöllchen nicht sofort zahlt, könnte Glück haben und nie wieder etwas von den spanischen Behörden hören.  Denn die Behörden haben zwar viel Arbeit mit einem Bußgeld, haben aber am Ende bei Zahlungsverweigerern in keinem Fall etwas davon. Der Grund: Bei einer Vollstreckung in Deutschland bleibt das Geld in Deutschland. Somit ist das Interesse an einer Bußgeld-Bearbeitung eher gering.

Das spanische Bußgeld kann in Deutschland vollstreckt werden – aber…

Wer einen Strafzettel auf Mallorca oder sonstwo in Spanien bekommt, muss keineswegs gleich zahlen – auch wenn vor allem die Verkehrspolizisten immer wieder so tun, als sei das eine Pflicht. Wie in Deutschland kann gegen einen Bußgeld-Bescheid Widerspruch eingelegt werden. „Betroffene sollten höflich ihre Personalien angeben und um eine Nachricht an ihre Heimatadresse bitten“, rät die Promi-Anwältin Katia Genkin aus Düsseldorf. „Der Bußgeldbescheid muss dann in deutscher Sprache an die Heimatadresse zugestellt werden, das ist mit Aufwand und Kosten verbunden. Möglicherweise wird das gar nicht weiter verfolgt.“

Promi-Anwältin Katia Genkin hält es für denkbar, dass Bußgeld-Verfahren gar nicht durchgeführt werden.

Was für die Ansicht der bei Prominenten auf Mallorca geschätzten Rechtsanwältin spricht: Zwar kann ein rechtskräftiges Bußgeld ab 70 Euro aus Spanien, also auch Mallorca, mittlerweile in Deutschland über das Bundes­amt für Justiz (BfJ) in Bonn vollstreckt werden – nur bleibt das eingetriebene Geld in Deutschland, wie die Behörde auf Anfrage bestätigte.

Dies gelte auch für den umgekehrten Fall: Hat Deutschland ein Ersuchen ins Ausland übermittelt und wurde dies dort erfolgreich vollstreckt, so verbleibt der Erlös dann ebenfalls im Vollstreckungsstaat“, so das BfJ. Geregelt ist das im EU-Rahmenbeschluss 2005/214/JI, Artikel 13.

50 Prozent Rabatt für Strafzettel-Sofortzahler

Die Stadt Palma de Mallorca oder jede andere Gemeinde auf Mallorca hätte also von dem aufwändigen Verfahren bei Verkehrsknöllchen finanziell gar nichts. Zumal eine Vollstreckung erst dann möglich ist, wenn der Bescheid rechtskräftig wurde. Einfach hat es die Stadt daher nur mit jenen ausländischen Besuchern, die das bei Bußgeldern übliche Rabatt-Angebot annehmen und schnell zahlen (50 Prozent Rabatt bei Zahlung innerhalb von 20 Tagen).

Das Bußgeld muss dafür bei einem der Bankinstitute eingezahlt werden, die auf dem Strafzettel stehen. Man kann seinen Strafzettel auch online bezahlen ( pagaments.palmademallorca.es). Verkehrspolizisten bieten auch an, bar oder per Karte zu zahlen.

Wenn das Bußgeld auf Mallorca nicht bezahlt wird

Wem das immer noch zu viel ist oder wem das Bußgeld ungerecht erscheint,  könnte es darauf ankommen lassen und darauf hoffen, dass die spanischen Behörden mangels eigener Einnahmen gar nicht vollstrecken lassen.  Oder der Bußgeld-Empfänger will den Rechtsweg beschreiten. Gerade bei den Corona Multas wegen Verstößen zeigte sich, dass es nicht unbedingt ratsam ist, ein Bußgeld einfach hinzunehmen. Denn wie inzwischen (Juli 2021) das spanische Verfassungsgericht entschieden hat, hätte im „Alarmzustand“ gar keine Ausgangssperre verhängt werden dürfen – dafür wäre ein „Ausnahmezustand“ notwendig gewesen.  Rund 3.500 Bußgelder waren auf den Balearen verhängt worden, nur 800 Betroffene hatten gezahlt. 2.700 Verfahren sind nun hinfällig. Ob aber die 800 Bußgeld-Zahler ihr Geld zurückbekommen, ist fraglich. Wenn ohne Vorbehalt gezahlt wird, ist ein Verfahren für beide Seiten normalerweise endgültig beendet.

Besonders viele Bußgelder wurden auf Mallorca während der Corona Ausgangsperre verhängt. Möglicherweise ohne Rechtsgrundlage, wie die Mallorca Zeitung berichtet.

Besonders viele Bußgelder wurden auf Mallorca während der Corona Ausgangsperre verhängt. Möglicherweise ohne Rechtsgrundlage, wie die Mallorca Zeitung berichtete.  Über ein Jahr später wurde tatsächlich die Verfassungswidrigkeit festgestellt.

Bei schlichten Verkehrsknöllchen hat Palma in der Vergangenheit einen Inkassodienst bemüht, doch die Stiftung Warentest sagt dazu klipp und klar:

Diese haben keine Möglich­keit, die Forderung zu voll­stre­cken und setzen darauf, dass der Ange­schriebene freiwil­lig zahlt.

Post von Nivi Gestiones S.L. bekommen?

Auch die Schreiben, die Falschparker und Zu-Schnell-Fahrer in Palma de Mallorca seit 2012 von der Firma Nivi Gestiones S.L. bekommen, fallen darunter. Die von Nivi Gestiones verschickten Briefe wirken zwar behördlich, sind es aber nicht. Es handelt sich um ein privates Inkassounternehmen, das keinerlei Verwaltungsrechte hat.

Bleibt noch die Option, ein rechtskräftiges Bußgeld zu vollstrecken, wenn der Deutsche wieder auf die Insel kommt und in eine Kontrolle gerät. Die Verjährungsfrist beträgt vier Jahre.

Die typischen Bußgelder auf Mallorca: Mit diesen Strafen müssen Sie rechnen (Stand 2020)

Zu schnell gefahren: Ab einer Geschwindigkeitsübertretung von bis zu 20 km/h werden 100 Euro fällig. Wer über 20 km/h zu schnell fährt (außerhalb von Ortschaften 30 km/h), zahlt 300 Euro. Bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von mehr als 50 Kilometern pro Stunde muss der Autofahrer mit einer Strafe von 600 Euro rechnen.

Falschparken: Nach einer Stunde kostet das Falschparken 30 Euro. Bis zu 150 Euro kostet das Abschleppen, dazu kommt der Strafzettel für das Falschparken.

Daher sollte man immer auf die verschiedenfarbigen Markierungen der Parkplätze achten. Sie zeigen an, wo man parken kann.

  • Gelb bedeutet Parkverbot
  • Blau steht für gebührenpflichtige Zone (ORA)
  • Weiß: Da kann man kostenlos stehen

Wie sind Ihre Erfahrungen mit einem Bußgeld auf Mallorca?

Schreiben Sie an ImmolistMallorca.com, egal ob Sie Tourist auf Mallorca waren oder als Eigentümer einer Immobilie auf Mallorca öfter auf Mallorca sind und dort mehr Zeit verbringen: info@immmolistmallorca.com