Das neue Wohnraumgesetz für Spanien, das auch auf Mallorca Auswirkungen hat, wurde nun im spanischen Gesetzesblatt BOE veröffentlicht und tritt am 26.5.in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen betreffen vor allem Großgrundbesitzer sowie Kleinvermieter, aber auch Mieter können von den Änderungen profitieren.
Als Großgrundbesitzer können nun auch Eigentümer von fünf Immobilien bezeichnet werden. Bislang lag die Grenze bei zehn Wohnungen oder Häusern. Die Balearen-Regierung hatte allerdings angekündigt, dass sie das Limit nicht nach unten setzen will, sodass der Begriff “grandes tenedores” auf den Inseln weiterhin für Besitzer von mindestens zehn Immobilien gilt.
Diese Grenze wird im neuen Gesetz wichtig, weil es für kleinere Vermieter deutliche Steuersenkungen geben wird.
Die Vermieter mit maximal neun Immobilien profitieren von Steuernachlässen. Allerdings müssen sie auf der anderen Seite die Mieten einfrieren oder senken. Wer die Mietpreise um fünf Prozent reduziert, kann mit einem Nachlass bei der Einkommensteuer auf die Vermietung zwischen 50 und 90 Prozent rechnen.
Besonders groß sind die Anreize für junge Leute zwischen 18 und 35 Jahren: Sie erhalten eine Erleichterung von 70 Prozent bei Vermietungen in Bezug auf ihre Mieten. Wer im Lauf der zwei vorangegangenen Jahre Renovierungsarbeiten durchgeführt hat, kann mit einem Nachlass von 60 Prozent rechnen.
Das neue Gesetz soll Mieter besser schützen. So muss ab sofort die Maklergebühr vom Vermieter getragen werden, statt wie bisher vom Mieter. Im Falle einer vulnerablen Situation kann der Mietvertrag bei Bedarf um ein Jahr verlängert werden; in einer “zona tensionada” sogar bis zu drei Jahre. Zwangsräumungen ohne konkreten Termin sind ab sofort verboten und können zudem hinausgezögert werden (bis zu 24 Monate).