EXTRA: Luxusvillen in traumhafter Location – Colònia de Sant Pere

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Das Portal soll Ihnen helfen, einen Überblick zu Immobilien auf Mallorca zu bekommen. Sie finden einerseits die Angebote von Immobilienmaklern, andererseits eine Vielzahl von Informationen rund um den Immobilienmarkt. Das sind die wichtigsten Begriffe, die sie kennen sollten.

Abogado: Ein Rechtsanwalt ist für den Immobilienkauf nicht vorgeschrieben, aber vor allem bei den auf Mallorca üblichen großen Investitionen sinnvoll, etwa für die Unterlagenprüfung. Denn der selbst beauftragte (deutschsprachige) Anwalt hat allein die Interessen des Mandanten zu vertreten und haftet für Beratungsfehler. Die Kosten liegen üblicherweise bei einem Prozent des notariellen Kaufpreises der Immobilie.

Cuenta bancaria: Das Bankkonto auf Mallorca ist unverzichtbar, denn der Kaufpreis für eine Immobilie wird üblicherweise per Bankscheck einer spanischen Bank beim Notartermin entrichtet. Schon deswegen ist eine spanische Kontoverbindung notwendig. Aber auch die Abbuchung der laufenden Kosten der Mallorca-Immobilie, etwa für Strom, Wasser, Hausgeld (Communidad) ist das Bankkonto unverzichtbar.

N.I.E. Ohne eine spanische Steuernummer für Ausländer N.I.E. (Número de Identificación de Extranjero) ist der Immobilienkauf auf Mallorca nicht möglich. Wenn immer es um Geld geht, so z. B. bereits beim Optionsvertrag mit Anzahlung, wird eine N.I.E verlangt. Sie kann beim Ausländeramt auf Mallorca sowie bei spanischen Konsulaten in Deutschland beantragt werden.

Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) Carrer Ciutat de Querétaro s/n 07007 Palma de Mallorca Telefon: +34 971-98 91 70

Auf Mallorca wird die N.I.E. in der Regel am gleichen Tag vergeben (Frühaufsteher sind im Vorteil), beim Antrag über ein spanisches Konsulat mit Mail-Versand der N.I.E. sind etwa zwei bis vier Wochen Bearbeitungszeit einzuplanen. Notwendig ist das Formblatt EX-15 sowie eine Kopie des Personalausweises. Die Kosten: rund 15 Euro.

Wenn beim Notar (Notario) der Kauf der Immobilie auf Mallorca besiegelt wird, sind die Vertragspartner verpflichtet, ihre spanische Steueridentifikationsnummer vorzuzeigen. Die Nummern werden in der Urkunde niedergeschrieben.

Escritura Publica de Compraventa: Der Kaufvertrag für eine Immobilie wird mitunter auch nur Escritura genannt. Wer eine Mallorca-Immobilie kaufen will, sollte sich den Kaufvertrag des Verkäufers zeigen lassen, darüber hinaus den Eintragungsvermerk des Grundbuchamts (Registro de la Propiedad) sowie die Katasterreferenz (referencia catastral).

Impuesto sobre transmisiones patriomoniales: Handelt es sich beim Immobilien-Verkäufer und dem Käufer um natürliche Personen, fällt Grunderwerbsteuer an. Seit 2016 ist die Grunderwerbsteuer wie folgt gestaffelt:

Kaufpreis bis 400.000 Euro: acht Prozent zwischen 400.000,01 Euro und 600.000 Euro: neun Prozent zwischen 600.000,01 Euro und 1.000.000 Euro: zehn Prozent über 1.000.000 Euro: elf Prozent

IVA: Wenn der Verkäufer der Immobilie eine juristische Person ist, fällt Mehrwertsteuer (IVA) an. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn es sich um einen Ersterwerb handelt, also einen Neubau. Die IVA-Steuersätze hängen von der Immobilie ab: Wohnungen (10 Prozent), Häuser (10 Prozent), gewerbliche Immobilien (21 Prozent), Garagen (21 Prozent).

Residencia: Wer seine neue Immobilie auf Mallorca lange nutzt und sich mehr als 183 Tage in Spanien aufhält, wird Resident, erhält eine Residencia und genießt einige Vorteile. Allerdings gibt es auch Nachteile: Der Resident unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht, wird also mit dem weltweiten Einkommen und Vermögen in Spanien veranlagt.

Impuesto sobre la renta de personas físicas (IRPF): Selbst wer keinen Residenten-Status hat, muss daran denken: Bei Immobilieneigentum auf Mallorca besteht die Pflicht, eine jährliche Steuererklärung beim spanischen Finanzamt einzureichen - auch wenn die Villa oder Finca nur selbst genutzt wurde. Es wird ein fiktiver Nutzungswert von 1,1 Prozent des Katasterwertes zugrunde gelegt. Darauf sind 24,75 % Einkommenssteuer abzuführen.

Impusto sobre Bienes Inmuebles: Die I.B.I ist die jährliche Grundsteuer, die ebenfalls auf der Grundlage des Katasterwertes berechnet wird. Sie ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, kann also in Palma de Mallorca höher sein als im benachbarten Llucmajor. Der Immobilien-Käufer sollte sich vom Verkäufer die IBI-Zahlungsbelege vorlegen lassen, denn er haftet für Steuerschulden, wenn er die Mallorca-Immobilie erwirbt. Außerdem weiß er dann auch gleich, wie hoch die Grundsteuer für die Wohnung, Finca oder Villa sein wird.

Sie haben Fragen zum Immobilienportal, Sie haben Anregungen oder Kritik: Dann schreiben Sie an immolistmallorca@gmail.com // Andreas Kunze
Das Portal soll Ihnen helfen, einen Überblick zu Immobilien auf Mallorca zu bekommen. Sie finden einerseits die Angebote von Immobilienmaklern, andererseits eine Vielzahl von Informationen rund um den Immobilienmarkt. Das sind die wichtigsten Begriffe, die sie kennen sollten.

Abogado: Ein Rechtsanwalt ist für den Immobilienkauf nicht vorgeschrieben, aber vor allem bei den auf Mallorca üblichen großen Investitionen sinnvoll, etwa für die Unterlagenprüfung. Denn der selbst beauftragte (deutschsprachige) Anwalt hat allein die Interessen des Mandanten zu vertreten und haftet für Beratungsfehler. Die Kosten liegen üblicherweise bei einem Prozent des notariellen Kaufpreises der Immobilie.

Cuenta bancaria: Das Bankkonto auf Mallorca ist unverzichtbar, denn der Kaufpreis für eine Immobilie wird üblicherweise per Bankscheck einer spanischen Bank beim Notartermin entrichtet. Schon deswegen ist eine spanische Kontoverbindung notwendig. Aber auch die Abbuchung der laufenden Kosten der Mallorca-Immobilie, etwa für Strom, Wasser, Hausgeld (Communidad) ist das Bankkonto unverzichtbar.

N.I.E. Ohne eine spanische Steuernummer für Ausländer N.I.E. (Número de Identificación de Extranjero) ist der Immobilienkauf auf Mallorca nicht möglich. Wenn immer es um Geld geht, so z. B. bereits beim Optionsvertrag mit Anzahlung, wird eine N.I.E verlangt. Sie kann beim Ausländeramt auf Mallorca sowie bei spanischen Konsulaten in Deutschland beantragt werden.

Ausländerbehörde (Oficina de Extranjería) Carrer Ciutat de Querétaro s/n 07007 Palma de Mallorca Telefon: +34 971-98 91 70

Auf Mallorca wird die N.I.E. in der Regel am gleichen Tag vergeben (Frühaufsteher sind im Vorteil), beim Antrag über ein spanisches Konsulat mit Mail-Versand der N.I.E. sind etwa zwei bis vier Wochen Bearbeitungszeit einzuplanen. Notwendig ist das Formblatt EX-15 sowie eine Kopie des Personalausweises. Die Kosten: rund 15 Euro.

Wenn beim Notar (Notario) der Kauf der Immobilie auf Mallorca besiegelt wird, sind die Vertragspartner verpflichtet, ihre spanische Steueridentifikationsnummer vorzuzeigen. Die Nummern werden in der Urkunde niedergeschrieben.

Escritura Publica de Compraventa: Der Kaufvertrag für eine Immobilie wird mitunter auch nur Escritura genannt. Wer eine Mallorca-Immobilie kaufen will, sollte sich den Kaufvertrag des Verkäufers zeigen lassen, darüber hinaus den Eintragungsvermerk des Grundbuchamts (Registro de la Propiedad) sowie die Katasterreferenz (referencia catastral).

Impuesto sobre transmisiones patriomoniales: Handelt es sich beim Immobilien-Verkäufer und dem Käufer um natürliche Personen, fällt Grunderwerbsteuer an. Seit 2016 ist die Grunderwerbsteuer wie folgt gestaffelt:

Kaufpreis bis 400.000 Euro: acht Prozent zwischen 400.000,01 Euro und 600.000 Euro: neun Prozent zwischen 600.000,01 Euro und 1.000.000 Euro: zehn Prozent über 1.000.000 Euro: elf Prozent

IVA: Wenn der Verkäufer der Immobilie eine juristische Person ist, fällt Mehrwertsteuer (IVA) an. Das ist in der Regel dann der Fall, wenn es sich um einen Ersterwerb handelt, also einen Neubau. Die IVA-Steuersätze hängen von der Immobilie ab: Wohnungen (10 Prozent), Häuser (10 Prozent), gewerbliche Immobilien (21 Prozent), Garagen (21 Prozent).

Residencia: Wer seine neue Immobilie auf Mallorca lange nutzt und sich mehr als 183 Tage in Spanien aufhält, wird Resident, erhält eine Residencia und genießt einige Vorteile. Allerdings gibt es auch Nachteile: Der Resident unterliegt der unbeschränkten Steuerpflicht, wird also mit dem weltweiten Einkommen und Vermögen in Spanien veranlagt.

Impuesto sobre la renta de personas físicas (IRPF): Selbst wer keinen Residenten-Status hat, muss daran denken: Bei Immobilieneigentum auf Mallorca besteht die Pflicht, eine jährliche Steuererklärung beim spanischen Finanzamt einzureichen - auch wenn die Villa oder Finca nur selbst genutzt wurde. Es wird ein fiktiver Nutzungswert von 1,1 Prozent des Katasterwertes zugrunde gelegt. Darauf sind 24,75 % Einkommenssteuer abzuführen.

Impusto sobre Bienes Inmuebles: Die I.B.I ist die jährliche Grundsteuer, die ebenfalls auf der Grundlage des Katasterwertes berechnet wird. Sie ist von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich, kann also in Palma de Mallorca höher sein als im benachbarten Llucmajor. Der Immobilien-Käufer sollte sich vom Verkäufer die IBI-Zahlungsbelege vorlegen lassen, denn er haftet für Steuerschulden, wenn er die Mallorca-Immobilie erwirbt. Außerdem weiß er dann auch gleich, wie hoch die Grundsteuer für die Wohnung, Finca oder Villa sein wird.

Sie haben Fragen zum Immobilienportal, Sie haben Anregungen oder Kritik: Dann schreiben Sie an immolistmallorca@gmail.com // Andreas Kunze