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Immobilienmarkt Mallorca: Verkäufe im September 2025 brechen um 11,8% ein

Marktbericht Immobilienverkäufe Mallorca – September 2025

Der mallorquinische Immobilienmarkt zeigt im September 2025 deutliche Schwächezeichen: Mit 917 registrierten Immobilienverkäufen verzeichnete die Baleareninsel einen Rückgang von 11,83% gegenüber dem Vorjahresmonat. Nach einem starken Sommer mit positiven Wachstumsraten im Juli (+14,35%) und August (+4,36%) markiert der September damit eine Trendwende. Die aktuellen Zahlen des Statistikamts der Balearen (Ibestat) verdeutlichen die zunehmende Volatilität auf dem Immobilienmarkt der beliebten Ferieninsel.

Septemberzahlen 2025 im Jahresvergleich: Deutlicher Rückgang nach Sommerhoch

Im September 2025 wurden auf Mallorca insgesamt 917 Immobilientransaktionen registriert – ein signifikanter Rückgang von 11,83% im Vergleich zu den 1.040 Verkäufen im September 2024. Dieser Einbruch ist besonders bemerkenswert, da der Vorjahresmonat noch ein starkes Plus von 22,64% verzeichnet hatte. Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass die Dynamik des Vorjahres nicht aufrechterhalten werden konnte. Während der Sommer 2025 noch positive Signale sendete – insbesondere der Juli mit 1.068 Verkäufen (+14,35%) – scheint sich der Markt im Herbst abzukühlen. Der September-Wert liegt zudem deutlich unter den Spitzenmonaten des laufenden Jahres wie Mai (1.052 Verkäufe) und Juli (1.068 Verkäufe).

Tabelle 1: Immobilienverkäufe September – Jahresvergleich 2021-2025

Jahr Verkäufe September Veränderung zum Vorjahr Entwicklung
2025 917 -11,83%
2024 1.040 +22,64%
2023 848 -27,27%
2022 1.166 +17,19%
2021 995 +34,64%

Jahresentwicklung 2025: Wechselhaftes Bild mit starken Schwankungen

Das Jahr 2025 präsentiert sich bislang äußerst volatil. Von Januar bis September wurden insgesamt 7.291 Immobilien verkauft, wobei die monatlichen Wachstumsraten zwischen -11,83% (September) und +34,55% (März) schwankten. Besonders auffällig ist das Muster: Während die Frühjahrs- und Sommermonate März (+34,55%), Mai (+19,27%) und Juli (+14,35%) deutliche Zuwächse verzeichneten, fielen die Monate April (-10,62%), Juni (-10,18%) und nun September (-11,83%) negativ auf. Diese Schwankungen deuten auf eine zunehmende Unsicherheit am Markt hin, möglicherweise bedingt durch gestiegene Zinsen, verschärfte Regulierungen oder veränderte Nachfragemuster internationaler Käufer.

Tabelle 2: Monatliche Entwicklung Immobilienverkäufe Mallorca 2025

Monat Verkäufe Veränderung zum Vorjahr Trend
Januar 1.014 +16,15%
Februar 933 +14,34%
März 958 +34,55% ↑↑
April 833 -10,62%
Mai 1.052 +19,27%
Juni 750 -10,18%
Juli 1.068 +14,35%
August 766 +4,36%
September 917 -11,83%
Gesamt Jan-Sep 7.291 +8,45%*

*berechnet im Vergleich zu Jan-Sep 2024 (6.723 Verkäufe)

Langfristperspektive: Erholung nach Corona, aber unter Vorkrisenniveau

Betrachtet man die längerfristige Entwicklung, wird deutlich, dass der Immobilienmarkt Mallorcas nach dem pandemiebedingten Einbruch 2020 (8.350 Verkäufe) eine bemerkenswerte Erholung erlebt hat. Das Jahr 2021 markierte mit einem Plus von 33,39% den Beginn eines Aufschwungs, der 2022 mit 13.355 Verkäufen (+19,90%) seinen Höhepunkt fand. Die Jahre 2023 und 2024 zeigten jedoch bereits Konsolidierungstendenzen: 2023 fiel der Markt um 19,39% auf 10.766 Verkäufe zurück, 2024 verzeichnete ein weiteres Minus von 1,41% auf 10.614 Verkäufe. Dennoch liegt das aktuelle Niveau deutlich über den Krisenjahren 2008-2015, bleibt aber unter den Rekordjahren 2007 (16.346 Verkäufe) und 2022. Die September-Zahlen 2025 bestätigen, dass der Markt sich in einer Phase der Normalisierung befindet, nachdem die post-pandemische Nachfragewelle abgeebbt ist.

Tabelle 3: Jahresvergleich Immobilienverkäufe Mallorca 2020-2024

Jahr Gesamtverkäufe Veränderung zum Vorjahr Durchschnitt/Monat
2024 10.614 -1,41% 885
2023 10.766 -19,39% 897
2022 13.355 +19,90% 1.113
2021 11.138 +33,39% 928
2020 8.350 -22,52% 696

Ausblick: Markt sucht neue Balance zwischen Nachfrage und Regulierung

Die aktuellen Septemberzahlen fügen sich in ein Bild zunehmender Marktvolatilität ein. Während die ersten neun Monate 2025 insgesamt noch ein Plus von etwa 8,45% gegenüber dem Vorjahreszeitraum aufweisen, deuten die jüngsten Rückgänge auf eine Abschwächung der Dynamik hin. Mehrere Faktoren könnten diese Entwicklung beeinflussen: die restriktivere Kreditvergabe aufgrund höherer Zinsen, neue gesetzliche Regulierungen zur Eindämmung der Wohnraumknappheit sowie eine möglicherweise gesättigte Nachfrage nach Ferienimmobilien. Gleichzeitig bleibt Mallorca für internationale Investoren attraktiv, was die weiterhin hohen absoluten Verkaufszahlen erklärt. Für die kommenden Monate wird entscheidend sein, ob sich der negative Trend fortsetzt oder ob die traditionell starken Herbst- und Wintermonate eine Stabilisierung bringen können. Die Erfahrung zeigt, dass Oktober und November in den Vorjahren oft überdurchschnittliche Ergebnisse lieferten – so verzeichnete der Oktober 2024 mit 1.168 Verkäufen einen Zuwachs von 48,22%.

Quelle: Institut d’Estadística de les Illes Balears (Ibestat), Daten zu Immobilientransaktionen Mallorca, Stand: November 2025

Steuern beim Immobilienverkauf auf Mallorca – So nutzen Sie Steuerbefreiungen optimal

Der Verkauf einer Immobilie auf Mallorca ist oft mit verschiedenen Steuern verbunden. Für viele Immobilieneigentümer, insbesondere wenn es sich um den Hauptwohnsitz handelt, stellt sich die Frage, wie die Steuerlast minimiert oder sogar ganz vermieden werden kann. Dieser Artikel erklärt, welche Steuern beim Immobilienverkauf anfallen und unter welchen Voraussetzungen Sie von wichtigen Steuerbefreiungen profitieren können.

1. Welche Steuern fallen normalerweise beim Immobilienverkauf an?

Beim Verkauf einer Immobilie in Spanien müssen Sie in der Regel mit zwei Hauptsteuerarten rechnen:

  • 1.1. Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn (Impuesto sobre la Renta de las Personas Físicas – IRPF / Impuesto sobre la Renta de No Residentes – IRNR) Dies ist die wichtigste Steuer, die auf den Gewinn erhoben wird, den Sie aus dem Verkauf der Immobilie erzielen. Der Gewinn (ganancia patrimonial) berechnet sich aus der Differenz zwischen dem Verkaufspreis und den Anschaffungskosten (inklusive Kaufpreis, Notar-, Registergebühren, Steuern beim Kauf, und Kosten für bestimmte Verbesserungen).
    • Für Residenten (IRPF): Die Steuersätze für Veräußerungsgewinne sind progressiv und lagen 2024 typischerweise bei:
      • 19% für Gewinne bis 6.000 €
      • 21% für Gewinne von 6.000,01 € bis 50.000 €
      • 23% für Gewinne von 50.000,01 € bis 200.000 €
      • 27% für Gewinne von 200.000,01 € bis 300.000 €
      • 28% für Gewinne über 300.000 €
    • Für Nicht-Residenten (IRNR): Der Steuersatz ist pauschal und beträgt in der Regel 19% für Bürger der EU/EWR und 24% für Bürger aus Drittstaaten. Zusätzlich wird vom Käufer ein Einbehalt von 3% des Verkaufspreises vorgenommen und direkt an die Steuerbehörde abgeführt. Dieser Betrag dient als Vorauszahlung auf die Steuerschuld des Verkäufers. Der Verkäufer muss dann eine Steuererklärung einreichen, um den tatsächlichen Gewinn zu deklarieren und die Differenz zu zahlen oder eine Rückerstattung zu erhalten.
  • 1.2. Plusvalía Municipal (Impuesto sobre el Incremento de Valor de los Terrenos de Naturaleza Urbana – IIVTNU) Dies ist eine Gemeindesteuer, die auf den Wertzuwachs des städtischen Bodens (nicht des Gebäudes) seit dem letzten Eigentümerwechsel erhoben wird. Die Berechnung ist komplex und hängt von der Katasterwertentwicklung des Bodens, der Haltedauer der Immobilie und den von der jeweiligen Gemeinde festgelegten Hebesätzen ab. Seit einem Urteil des Verfassungsgerichts im Jahr 2021 gibt es zwei Berechnungsmethoden:
    • Objektive Methode: Basierend auf dem Katasterwert des Bodens und der Haltedauer.
    • Reale Methode: Basierend auf dem tatsächlichen Gewinn aus dem Verkauf (Verkaufspreis minus Kaufpreis). Wenn kein Gewinn erzielt wurde, fällt auch keine Plusvalía an. Sie können die für Sie günstigere Methode wählen. Die Steuer ist in der Regel vom Verkäufer zu zahlen, es sei denn, es wurde vertraglich etwas anderes vereinbart.

2. Wann bin ich von der Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn befreit?

Es gibt zwei Hauptfälle, in denen Sie als Resident von der Einkommensteuer auf den Veräußerungsgewinn befreit sein können:

  • 2.1. Reinvestition in den gewöhnlichen Wohnsitz (Reinvestición en vivienda habitual) Dies ist die häufigste und wichtigste Befreiung für Residenten. Wenn Sie Ihren gewöhnlichen Wohnsitz verkaufen und den Erlös (ganz oder teilweise) in den Kauf eines neuen gewöhnlichen Wohnsitzes reinvestieren, kann der Gewinn ganz oder teilweise steuerbefreit sein.
    • 2.1.1. Voraussetzungen für die Befreiung durch Reinvestition:
      • Definition des „gewöhnlichen Wohnsitzes“: Die verkaufte Immobilie muss Ihr gewöhnlicher Wohnsitz gewesen sein. Das bedeutet, Sie müssen dort ununterbrochen für mindestens drei Jahre vor dem Verkauf gelebt haben.
      • Ununterbrochene Bewohnung: Die „Hacienda“ (Finanzbehörde) legt Wert auf die ununterbrochene Bewohnung. Kurze Abwesenheiten sind in der Regel unproblematisch, aber längere Perioden der Nichtnutzung oder gar Vermietung können die Anerkennung als gewöhnlicher Wohnsitz gefährden.
      • Frist für die Reinvestition: Der Erlös aus dem Verkauf muss innerhalb von zwei Jahren vor oder nach dem Verkaufsdatum in den Kauf oder Bau eines neuen gewöhnlichen Wohnsitzes reinvestiert werden.
      • Neuer gewöhnlicher Wohnsitz: Die neue Immobilie muss ebenfalls Ihr gewöhnlicher Wohnsitz werden. Sie müssen sie innerhalb von 12 Monaten nach dem Kauf oder Abschluss des Baus beziehen.
      • Meldepflicht: Die Absicht, den Gewinn zu reinvestieren, muss in Ihrer Steuererklärung (IRPF) des Jahres des Verkaufs angegeben werden.
      • Volle oder teilweise Befreiung: Wenn Sie den gesamten Erlös reinvestieren, ist der gesamte Gewinn befreit. Wenn Sie nur einen Teil reinvestieren, ist nur der entsprechende Teil des Gewinns befreit.
    • 2.1.2. Ausnahmen von der Dreijahresfrist (WICHTIG!) Wie im ursprünglichen Artikel beschrieben, gibt es Situationen, in denen die Dreijahresfrist nicht eingehalten werden muss, der Gewinn aber dennoch befreit werden kann, wenn eine Reinvestition erfolgt. Dies gilt, wenn der Verkauf aufgrund von Umständen erfolgt, die einen Wohnortwechsel erzwingen. Dazu gehören:
      • Heirat oder Scheidung
      • Arbeitsplatzwechsel (traslado laboral)
      • Tod eines der Ehepartner oder Familienangehörigen
      • Andere ähnliche Umstände, die einen grundlegenden Wohnortwechsel erfordern. Die Hacienda legt diese Ausnahmen jedoch sehr restriktiv aus. Es muss eine objektive Notwendigkeit des Umzugs nachgewiesen werden, nicht nur eine Bequemlichkeit oder ein Wunsch. Bei einem Arbeitsplatzwechsel wird beispielsweise geprüft, ob der Wechsel unfreiwillig war und die Entfernung zum neuen Arbeitsort einen Umzug objektiv erforderlich macht. Bei familiären Änderungen (z.B. Geburt eines Kindes) kann die Hacienda sogar Baupläne anfordern, um die Unmöglichkeit der weiteren Nutzung der alten Wohnung zu belegen.
  • 2.2. Steuerbefreiung für Personen über 65 Jahre (Exención por mayores de 65 años) Wenn Sie zum Zeitpunkt des Verkaufs Ihres gewöhnlichen Wohnsitzes 65 Jahre oder älter sind, ist der gesamte Gewinn aus dem Verkauf vollständig von der Einkommensteuer befreit, unabhängig davon, ob Sie reinvestieren oder nicht.
    • Voraussetzungen:
      • Sie müssen zum Zeitpunkt des Verkaufs 65 Jahre oder älter sein.
      • Die verkaufte Immobilie muss Ihr gewöhnlicher Wohnsitz gewesen sein (d.h. Sie haben dort ununterbrochen mindestens drei Jahre gelebt).
      • Sie müssen Resident in Spanien sein.
    • Zusätzliche Befreiung für über 65-Jährige bei Verkauf von Zweitwohnsitzen: Auch wenn Sie über 65 sind und eine andere Immobilie als Ihren gewöhnlichen Wohnsitz verkaufen (z.B. eine Zweitwohnung oder ein Anlageobjekt), können Sie unter bestimmten Bedingungen von einer Befreiung profitieren. Wenn der Erlös aus diesem Verkauf zur Finanzierung einer Rentenversicherung (renta vitalicia) verwendet wird, kann der Gewinn bis zu einer Höchstgrenze von 240.000 € steuerbefreit sein.

3. Wie das Finanzamt die Regeln auslegt – und was das bedeutet

Die spanische Steuerverwaltung  legt die Regeln oft sehr restriktiv aus. Dies führt zu hoher Rechtsunsicherheit und zwingt viele Steuerzahler, ihre Rechte vor Gericht zu verteidigen.

  • Geringer Verbrauch als Indiz gegen „gewöhnlichen Wohnsitz“: Die Hacienda nutzt oft niedrige Strom- oder Wasserverbrauchsdaten, um anzuzweifeln, ob eine Immobilie tatsächlich der gewöhnliche Wohnsitz war. Dies geschieht, obwohl es keine gesetzliche Grundlage dafür gibt und viele moderne Lebensstile (z.B. Alleinstehende, Vielreisende) einen geringen Verbrauch mit sich bringen. In solchen Fällen liegt die Beweislast beim Steuerzahler, der mittels Meldebescheinigungen, Post, Arztbesuchen, Nachbarschaftserklärungen oder sogar Abonnements (wie Netflix) nachweisen muss, dass die Wohnung tatsächlich bewohnt wurde.
  • Ferienvermietung des gewöhnlichen Wohnsitzes: Ein weiterer Streitpunkt ist die kurzfristige touristische Vermietung des gewöhnlichen Wohnsitzes während Urlaubszeiten. Die Hacienda argumentiert oft, dass dies dazu führt, dass die Immobilie ihren Status als gewöhnlicher Wohnsitz verliert und somit die Steuerbefreiung beim späteren Verkauf entfällt. Die Steuerzahler halten dem entgegen, dass die Vermietung über wenige Wochen im Jahr die Eigenschaft als Hauptwohnsitz für den Rest des Jahres nicht aufhebt.

4. Empfehlung für Steuerzahler: Intelligent handeln

Angesichts der restriktiven Haltung der Hacienda ist es ratsam, vorsichtig vorzugehen:

  • Dokumentation ist alles: Sammeln Sie alle relevanten Unterlagen, die belegen, dass die Immobilie Ihr gewöhnlicher Wohnsitz war (Meldebescheinigungen, Rechnungen, Post, etc.).
  • Rechtliche Beratung einholen: Bei Unsicherheiten oder komplexen Fällen, insbesondere wenn Sie eine der Ausnahmen in Anspruch nehmen möchten oder die Hacienda Ihre Interpretation anzweifelt, sollten Sie unbedingt einen auf spanisches Steuerrecht spezialisierten Anwalt oder Steuerberater konsultieren.
  • Überprüfung der Auslegung: Wenn Sie der Meinung sind, dass die Auslegung der Hacienda in Ihrem Fall unangemessen restriktiv ist und Sie dennoch von einer Steuerbefreiung profitieren möchten:
    • Sie könnten zunächst die Steuererklärung gemäß der Auslegung der Hacienda einreichen.
    • Anschließend könnten Sie eine berichtigende Steuererklärung (autoliquidación rectificativa) einreichen, in der Sie Ihre eigene, rechtlich fundierte Interpretation der Norm anwenden und die Befreiung beantragen. Dies zeigt Ihre Absicht, die Vorschriften einzuhalten, aber auch, eine gerechtere Auslegung zu verteidigen. Dieser Ansatz kann das Risiko von Bußgeldern reduzieren, da Sie zunächst die Steuerzahlung leisten.

Fazit zum Steuern beim Immobilienverkauf auf Mallorca

Der Verkauf einer Immobilie in Spanien kann steuerlich komplex sein. Die Befreiung für den Verkauf des gewöhnlichen Wohnsitzes ist eine wertvolle Möglichkeit, die Steuerlast erheblich zu reduzieren. Es ist jedoch entscheidend, die Voraussetzungen genau zu kennen, diese sorgfältig zu erfüllen und sich auf eine mögliche restriktive Auslegung durch die Steuerbehörden vorzubereiten. Eine frühzeitige und fundierte Beratung durch Steuerberater oder Anwälte ist hierbei unerlässlich.

Steuererklärung auf Mallorca: Denken Sie an die Frist

Die jährliche Einkommensteuererklärung (IRPF) auf Mallorca kann entweder zu einer Nachzahlung oder einer Rückerstattung führen. Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Informationen für die aktuelle „Kampagne“ zusammen, damit Sie gut informiert sind und Sparpotenziale optimal nutzen können.

Fragen und Antworten zur Steuererklärung auf Mallorca

Wer muss eine Steuererklärung abgeben?

Die Pflicht zur Abgabe der Einkommen- und Vermögensteuererklärung ergibt sich aus Artikel 299 des Allgemeinen Gesetzes über die Sozialversicherung. Grundsätzlich sind drei Personengruppen zu unterscheiden:

  • Erwerbstätige: Können sich alleine oder gemeinsam mit weiteren Beitragszahlern besteuern lassen. Bei Einzelveranlagung liegt die Grenze bei einem Jahreseinkommen ab 22.000 Euro in 2024. Bei einer gemeinsamen Veranlagung liegt die Mindestgrenze bei 15.879 Euro für die erste Person, wobei die Summe der Einkünfte der weiteren Zahler 2500 Euro übersteigen muss. Für Personen, die mehr als eine Beschäftigung ausgeübt haben, wurde die Schwelle, ab der sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, in diesem Jahr von 14.000 Euro auf 15.000 Euro angehoben.
  • Arbeitslose: Seit diesem Jahr sind auch Personen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, die Arbeitslosengeld erhalten haben.
  • Rentner: Auch Personen im Rentenalter (in Spanien liegt das Rentenalter bei 65 Jahren) müssen unter Umständen eine Steuererklärung abgeben. Besteuert werden Arbeitseinkommen, Renten und andere öffentliche Leistungen, die nicht steuerfrei sind. Rentner, die mehr als 22.000 Euro von einem einzigen Arbeitgeber erhalten haben, müssen immereine Steuererklärung abgeben.
  • Selbstständige: Ausnahmslos alle Selbstständigen müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Bisher galt diese Pflicht nur für diejenigen, die mehr als 1000 Euro verdienten.

Welche Fristen sind zu beachten?

Die Einkommensteuer-Kampagne läuft noch bis zum 1. Juli. Die präsenzielle Betreuung in den Büros des Finanzamts wird ab dem 2. Juni angeboten und endet am 30. Juni. Termine für die präsenzielle Betreuung können vom 29. Mai bis zum 27. Juni vereinbart werden.

Wie kann die Steuererklärung abgegeben werden?

Es gibt vier Möglichkeiten, die Einkommen- und Vermögensteuererklärung einzureichen:

  • Eigenständig über das Internet: www.sede.agenciatributaria.gob.es
  • Telefonisch mit einem Beamten der Steuerbehörde: Terminvereinbarung bis zum 27. Juni erforderlich unter den Rufnummern 915 357 326 / 901 12 12 24 sowie 915 530 071 / 901 22 33 44.
  • Persönlich in einem Büro des Finanzamts: Terminvereinbarung vom 29. Mai bis 27. Juni erforderlich unter den oben genannten Rufnummern oder online.
  • Über einen Steuerberater.

Welche Steuererleichterungen gibt es im Bereich Immobilien?

Auf den Balearen können Steuerzahler von fünf Steuerabzügen im Bereich Wohnen profitieren:

  • 15 Prozent der Ausgaben für die Miete einer Wohnung (maximal 530 Euro). Für Über-65-Jährige ohne Erwerbstätigkeit, Personen unter 30 Jahren, Personen mit einer Behinderung von mehr als 33 Prozent, kinderreiche Familien sowie Alleinerziehende gelten teilweise höhere Sätze (bis zu 20 Prozent bzw. maximal 650 Euro).
  • Steuererleichterung für die Verbesserung der Nachhaltigkeit einer Wohnung: 50 Prozent der Ausgaben bis zu 10.000 Euro.
  • Prämie von Versicherungen auf Mietausfälle für Vermieter von Wohnimmobilien: 75 Prozent oder maximal 440 Euro.
  • Erleichterung in Höhe von 15 Prozent von Mieten, die sich aus einem vorübergehenden Umzug aus beruflichen Gründen ergeben (maximal 440 Euro).

Welche Abzüge gibt es im Bildungsbereich?

  • Absetzen von Schulbuchkosten in Höhe von 250 Euro für jedes Kind (350 Euro für bestimmte Personengruppen).
  • Steuergutschrift für außerschulische Fremdsprachenkurse: 15 Prozent der Ausgaben (maximal 110 Euro pro Kind).

Welche Abzüge gibt es für persönliche Lebensumstände?

  • Geburten- sowie Adoptionsabzug: 800 Euro für das erste Kind, 1000 Euro für das zweite, 1200 für das dritte und 1400 für das vierte und folgende. Eine Vorauszahlung kann rückwirkend zum 1. Januar 2024 beantragt werden, sobald die entsprechenden Vorschriften ausgearbeitet sind.
  • Abzug für die Betreuung von Kindern unter sechs Jahren aus Gründen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Bis zu 50 Prozent der Ausgaben und einem Höchstbetrag von 900 Euro für bestimmte Personengruppen.
  • Erhöhung des Familienfreibetrags für das zweite und jedes weitere Kind sowie für unterhaltsberechtigte Verwandte um zehn Prozent.

Gibt es weitere relevante Änderungen und Abzüge?

  • Neuer Freibetrag von 660 Euro für Ausgaben im Zusammenhang mit Menschen über 65 Jahren oder Menschen mit Behinderungen (Aufenthalte in Wohnheimen, Pflegedienste etc.).
  • Beihilfe zur Förderung von Personen, die sich zum ersten Mal als Selbstständiger registrieren lassen (Abzug von 1000 Euro).
  • Neuer befristeter Einkommensteuerabzug für Steuerzahler, die vom 30. Juni 2023 bis zum 31. Dezember 2024 ein Elektrofahrzeug kaufen (15 Prozent des Anschaffungswertes, wenn mindestens 25 Prozent als Anzahlung geleistet wurden).
  • Absetzbarkeit von Beiträgen an Nichtregierungsorganisationen (bis zu 80 Prozent des Beitrags). Beiträge an politische Parteien, Berufsverbände und Gewerkschaften sind ebenfalls absetzbar (20 Prozent).
  • Erwerbstätige Mütter können einen Freibetrag von 1200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter drei Jahren in Anspruch nehmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht gearbeitet haben, sondern Arbeitslosengeld bezogen.

Was ist bei regionalen Abzügen zu beachten?

Der balearische Finanzminister, Antoni Costa, wies darauf hin, dass die regionalen Abzüge nicht automatisch in den Entwurf der Steuererklärung aufgenommen werden. Steuerzahler sollten daher ihre Steuererklärung überprüfen und kontrollieren, ob sie regionale Abzüge anwenden können, bevor sie ihre Zustimmung erteilen.

Neues Wohnraumgesetz: Das ändert sich für Mieter und Vermieter auf Mallorca

Das neue Wohnraumgesetz für Spanien, das auch auf Mallorca Auswirkungen hat, wurde nun im spanischen Gesetzesblatt BOE veröffentlicht und tritt am 26.5.in Kraft. Die wichtigsten Neuerungen betreffen vor allem Großgrundbesitzer sowie Kleinvermieter, aber auch Mieter können von den Änderungen profitieren.

Als Großgrundbesitzer können nun auch Eigentümer von fünf Immobilien bezeichnet werden. Bislang lag die Grenze bei zehn Wohnungen oder Häusern. Die Balearen-Regierung hatte allerdings angekündigt, dass sie das Limit nicht nach unten setzen will, sodass der Begriff “grandes tenedores” auf den Inseln weiterhin für Besitzer von mindestens zehn Immobilien gilt.

Diese Grenze wird im neuen Gesetz wichtig, weil es für kleinere Vermieter deutliche Steuersenkungen geben wird.

Die Vermieter mit maximal neun Immobilien profitieren von Steuernachlässen. Allerdings müssen sie auf der anderen Seite die Mieten einfrieren oder senken. Wer die Mietpreise um fünf Prozent reduziert, kann mit einem Nachlass bei der Einkommensteuer auf die Vermietung zwischen 50 und 90 Prozent rechnen.

Besonders groß sind die Anreize für junge Leute zwischen 18 und 35 Jahren: Sie erhalten eine Erleichterung von 70 Prozent bei Vermietungen in Bezug auf ihre Mieten. Wer im Lauf der zwei vorangegangenen Jahre Renovierungsarbeiten durchgeführt hat, kann mit einem Nachlass von 60 Prozent rechnen.

Das neue Gesetz soll Mieter besser schützen. So muss ab sofort die Maklergebühr vom Vermieter getragen werden, statt wie bisher vom Mieter. Im Falle einer vulnerablen Situation kann der Mietvertrag bei Bedarf um ein Jahr verlängert werden; in einer “zona tensionada” sogar bis zu drei Jahre. Zwangsräumungen ohne konkreten Termin sind ab sofort verboten und können zudem hinausgezögert werden (bis zu 24 Monate).

Villa Circle: Haus auf Mallorca geteilt kaufen – wie seriös ist das?

[sc name=“autor“ ][/sc]Das Start-up Villa Circle GmbH, Düsseldorf, will den Markt für Luxusimmobilien auf Mallorca aufmischen: Via Villa Circle soll es möglich sein, ein Haus auf Mallorca anteilig zu kaufen, anteilig zu nutzen und damit Geld zu sparen. Wie seriös ist das, welche Vorteile und Nachteile gibt es? ImmolistMallorca hat mit Villa Circle gesprochen und das Modell mit einer Anwältin analysiert.

Mit einer Fehlvorstellung muss zugleich aufgeräumt werden: Wer sich auf das Geschäft mit VillaCircle einlässt, wird nicht unmittelbar Eigentümer eines Immobilienanteils (was auch möglich wäre), sondern Kommanditist einer Gmbh & Co KG in Deutschland. Diese so genannte Objektgesellschaft wird Eigentümer der Immobilie, der Kommanditist wiederum erhält entsprechend seines Anteils (⅛, ¼, ½) Nutzungsrechte an der Immobilie. Bei ⅛ sind das sechs Wochen im Jahr. Geschäftsführende GmbH (Komplementär) ist den Angaben zufolge eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.

Oder mit anderen Worten: Der Anleger wird Gesellschafter einer Immobilienfirma, die genau eine Immobilie hat. VillaCircle sieht sich selber dabei lediglich als eine Art Hausverwalter.

Welche Vorteile soll das haben?

Laut VillaCircle werden die Ferienimmobilien von den Eigentümern ohnehin nur wenige Wochen oder wenige Monate im Jahr genutzt. Bei VillaCirle zahle man nur so viel, wie man die Immobilie wirklich nutze und bekomme zudem noch einen kompletten Service, müsse sich bei dem Haus um nichts mehr selber kümmern (Wohnungen auf Mallorca werden nicht angeboten). „Das ist deutlich billiger als mieten, ebenso deutlich billiger als voll kaufen“, so Geschäftsführer Jean-Pierre Fumagalli im Interview mit ImmolistMallorca.

So sieht VillaCircle den finanziellen Vorteil. Graphik: VillaCircle

So sieht VillaCircle den finanziellen Vorteil. Graphik: VillaCircle

Gibt es das nicht schon als Time-Sharing?

VillaCircle will mit dem berüchtigten Time-Sharing nichts zu tun haben. Der Unterschied sei, dass man bei diesem Modell wirklich Eigentum erwerbe, und zwar mittelbar an einer konkreten Immobilie. Der deutsche Gesetzgeber hat in den Vorschriften zum Teilzeit-Wohnrechtevertrag allerdings ausdrücklich geregelt, dass unter die Vorschriften auch solche Rechte fallen, die durch “Anteil an einer Gesellschaft” eingeräumt werden (§ 481 BGB, Absatz 2). Ein wesentlicher Unterschied aber dürfte sein, dass es hier um ein Luxussegment geht mit Anteilspreisen ab 200.000 Euro. Dass solche Anteile mal schnell in Sangria-Laune am Strand vertickt werden, ist so ziemlich ausgeschlossen.

Gibt es einen Prospekt für das Haus?

Anders als etwa bei geschlossenen Immobilienfonds gibt es keinen von der Finanzaufsicht BaFin genehmigten Prospekt. Ein Prospekt muss umfassend über eine Vermögensanlage oder ein Wertpapier aufklären. Geschieht dies nicht, sind Schadensersatzansprüche möglich, wenn die Anlage floppt.

Nach Angaben von Villa Circle sei ein Prospekt nicht nötig, da VillaCircle nicht als Betreibergesellschaft agiere, sondern als Servicedienstleister, der Kaufinteressenten bei der Gründung und beim Betrieb eines Immobilienunternehmens unterstützt. Die Funktion sei vergleichbar mit einem Hausverwalter. VillaCircle sei weder persönlich noch gesellschaftsrechtlich mit einer Objektgesellschaft verbunden.

Sind die Immobilien im Eigentum von Villa Circle oder einer Objektgesellschaft?

Nein. Die auf der Website von VillaCircle veröffentlichten Immobilien auf Mallorca und anderen Feriengebieten sind Angebote von Partnern, also Immobilienmaklern und Bauträgern. Die Immobilien können auch klassisch zu 100% gekauft werden.

Tatsächlich fand die Redaktion kürzlich ein Angebot für eine “Traum-Finca in Port d’Andratx”, der ⅛-Anteilspreis betrug 427.000 Euro, was 3.416.000 Euro als 100%-Preis entsprechen würde. Die gleiche Immobilie wurde vom Makler Lietz Immobilien auf dessen Homepage für 2.950.000 Euro angeboten, rund eine halbe Million Euro weniger als bei der Summe der Anteile. Beim Teilverkauf war bei diesem Beispiel also ein Aufschlag von rund 15 Prozent enthalten. Zum Aufschlag später mehr.

Eine Luxusimmobilie in Port Andratx: Im Teil-Verkauf rund eine halbe Million Euro teurer als beim 100%-Kauf

Eine Luxusimmobilie in Port Andratx: Im Teil-Verkauf rund eine halbe Million Euro teurer als beim 100%-Kauf. Screenshots für Montage: VillaCircle, Lietz Immobilien

An wen werden Zahlungen geleistet, welche Sicherheiten gibt es dafür?

Zahlungen werden von Kaufinteressenten laut VillaCircle erst geleistet, wenn eine Objektgesellschaft gegründet wurde; sie erfolgen dann auf das Konto der Objektgesellschaft. Zugriff habe nur der Wirtschaftsprüfer (Komplementär) im Rahmen seiner Vollmachten durch die Kommanditisten, also im Wesentlichen für Ankauf der vorher vertraglich festgelegten Immobilie und Zahlung der Erwerbsnebenkosten.

Wer zahlt womit die Erwerbsnebenkosten beim Hauskauf?

Die Erwerbsnebenkosten kommen wie beim klassischen Kauf obendrauf, in diesem Fall auf den Anteilspreis. Das sind bei Luxusimmobilien Mallorca etwa 12 Prozent, der Löwenanteil davon ist für die Grunderwerbsteuer auf Mallorca. Für die Zahlung ist die Objektgesellschaft als Käufer zuständig; die Kommanditisten müssen vorher neben dem Kaufpreis ihren Anteil an den Erwerbsnebenkosten einzahlen.

Wer zahlt womit die laufenden Kosten (z.B. Grundsteuer) sowie Sonderumlagen?

Die laufenden Kosten werden laut VillaCircle ohne Aufschlag auf die Kommanditisten umgelegt, die das vergleichbar einem Wohngeld in einer Wohneigentumsgemeinschaft tragen müssen. Das Gleiche gilt für Sonderumlagen. Für die Verwaltung, insbesondere für das Buchungssystem, berechnet VillaCircle monatlich 99 Euro je Eigentümer: “Diese Gebühr deckt die Verwaltung der GmbH, den laufenden Kundensupport und den Betrieb der Technik ab.” An die Verwaltung ist die Objektgesellschaft den Angaben zufolge aber nicht auf alle Zeiten gebunden; der Vertrag mit VillaCircle könne auch gekündigt werden.

Welche Folgen hat es, wenn laufende Zahlungen nicht erbracht werden?

Die Objektgesellschaft kann die Einlage verwerten (sprich: verkaufen), wenn jemand länger als sechs Monate in Rückstand ist. Der Erlös abzüglich ausstehender Zahlungen gehen an den Ex-Gesellschafter.

Neben Immobilien auf Mallorca bietet VillaCircle auch z.B. Immobilien in Frankreich zum Teil-Erwerb an, Schwerpunkt ist aber bislang Mallorca. Screenshot: VillaCircle

Neben Immobilien auf Mallorca bietet VillaCircle auch z.B. Immobilien in Frankreich zum Teil-Erwerb an, Schwerpunkt ist aber bislang Mallorca. Screenshot: VillaCircle

Wo sind die Rechte und Pflichten der Anteilseigner geregelt?

Die Rechte und Pflichten von Käufer / Kommanditisten sind laut VillaCircle in einem Vertrag geregelt – ein Muster davon wollte man aber der Redaktion nicht zur Verfügung stellen. Man wolle vermeiden, dass die Konkurrenz das einfach kopiert.

Wichtig zu wissen: Ferienvermietung ist untersagt, „weil das gewerblich wäre und das gesamte Modell dann nicht mehr passen würde“. Die Nutzungsrechte könnten aber durchaus unentgeltlich an Familienmitglieder oder Freunde überlassen werden.

Um viel höher liegen die Erwerbskosten via Villa Circle gegenüber dem 100%-Kauf?

VillaCircle berechnet nach eigenen Angaben 10 bis 12 Prozent als Service-Fee, außerdem werden etwa 150.000 bis 200.000 Euro für eine neue Inneneinrichtung je nach Objekttyp investiert. Das alles ist im Anteilspreis enthalten, was (wie das obige Beispiel zeigt) zu Aufschlägen von etwa 15 Prozent führen kann.

Was gilt steuerlich?

VillaCircle erklärte, man biete keine Steuerberatung. Das Modell werde aber laut interner Prüfung wie folgt behandelt:

  • In Deutschland werde der KG-Anteil zum Privatvermögen gerechnet, daher sei die Nutzung keine (steuerpflichtige) Gewinnausschüttung. Nach 10 Jahren Spekulationsfrist sei der eventuelle Verkaufsgewinn steuerfrei.
  • In Spanien sei wie beim 100%-Prozent-Eigentum die fiktive Einkommensteuer anteilig zu zahlen sowie die Steuer bei einem Verkauf mit Gewinn. Die Vermögenssteuer entfällt (das würde sie aber ohnehin, solange das in Spanien belegene Vermögen unter der Freigrenze von 700.000 Euro pro Person bleibt).

Wie läuft das Buchungsverfahren mit VillaCircle?

“First come, first serve”. Oder auf Deutsch: Windhund-Prinzip. „Aber: Das geht für einen ⅛ Anteil maximal sechs Wochen für 2 Jahre im voraus. D.H. max 50% des Nutzungsbudgets“, sagt Geschäftsführer Jean-Pierre Fumagalli. „Dies ermöglicht einen guten Kompromiss zwischen Nutzern, die gerne langfristig im Voraus Sicherheit über Nutzungszeiten haben möchten und gleichzeitig genügend freie Zeiten, um spontan das Haus zu nutzen. Sonderregeln gelten für PEAK-Season (z.B. Juli/August) und einige „Special Dates“ wie Weihnachten, die sicherstellen, dass diese Zeiten fair unter allen Anteilseignern geteilt werden und nicht einzelne Anteilseigner dominieren.“

Wann und wie kann ein Anteilseigner aussteigen?

Nach einem Jahr können Anteilseigner laut VillaCircle verkaufen – so sie denn einen Käufer finden. „Den Preis bestimmen Sie. Wir kümmern uns um den Verkauf Ihres Anteils. Alternativ können Sie auch mit einem von Ihnen bestimmten Immobilienmakler zusammenarbeiten, der Ihren Anteil genauso vermarktet wie gewöhnliches Immobilieneigentum“, heißt es bei VillaCircle.

Welche Ziele hat sich Villa Circle gesetzt?

Im nächsten Jahr sollen 30 bis 40 Häuser verkauft werden, auf Mallorca und anderen beliebten Feriengebieten. Im nächsten Jahr soll zudem eine Vermittlung von Baufinanzierungen angeboten werden.

Rechtsanwältin Genkin rät dazu, beim Vertrag zu einer GmbH & Co KG (wie bei Villa Circle) genau darauf zu achten, wie groß die Macht des Komplementärs und welche Mitwirkungsrechte die Kommanditisten haben.

Rechtsanwältin Katia Genkin rät dazu, beim Vertrag zu einer GmbH & Co KG (wie bei VillaCircle) genau darauf zu achten, wie groß die Macht des Komplementärs ist und welche Mitwirkungsrechte die Kommanditisten (Anteilskäufer) haben.

Welche Alternativen gibt es zu VillaCircle?

Ein weiteres Start-up namens Myne ist mit einem vergleichbaren Modell gerade in Deutschland gestartet, das US-Vorbild Pacaso will offenbar ebenfalls nach Deutschland expandieren, so das Handelsblatt.

Die einfachste Alternative wäre, sich selber Mit-Eigentümer zu suchen und einen Vertrag über die Nutzung aufzusetzen. „Dass mehrere Privatleute gemeinschaftlich eine Immobilie kaufen, ist nichts Neues“, sagt die Düsseldorfer Rechtsanwältin Katia Genkin. „Unverheiratete Paare tun das zum Beispiel und werden dann meist mit je 50% als Eigentümer im Grundbuch eingetragen.” In so einem Fall sind sie tatsächlich unmittelbar Mit-Eigentümer einer Immobilie.

Der Nachteil: „Das gilt dann als Gesellschaft bürgerlichen Rechts, auch GbR genannt“, so Rechtsanwältin Genkin, die einen Schwerpunkt auf Gesellschaftsrecht hat. Jeder Gesellschafter haftet dabei nach außen mit seinem gesamten Privatvermögen, eine Begrenzung auf den Immobilienanteil gibt es nicht.“ Das Finanzamt z.B. kann sich also ausstehende Steuern von einem der GbR-Gesellschafter holen – intern muss der dann sehen, wie er entschädigt wird.

Eine Kommandit-Gesellschaft wie die Gmbh & Co. KG schützt hingegen davor, für den Mist von Mitgesellschaftern verantwortlich gemacht zu werden. „Ein KG-Vertrag sollte jedoch gründlich geprüft werden darauf, wie viel Macht der Komplementär und welche Mitwirkungsrechte der Kommanditist wirklich hat“, so Rechtsanwältin Genkin.

Mein Fazit zu Villa Circle:

Früher hatte jeder seine Plattensammlung, heute reicht ein Abo bei Spotify; statt eigener Server verwenden viele Unternehmen nur noch die Cloud von Amazon und Co., um ihre Daten zu speichern oder Software vorzuhalten. Sharing liegt im Trend und macht das Leben oft bequemer und günstiger. Ob das auch bei Luxusimmobilien auf Mallorca funktioniert, wissen wir erst, wenn es jemand ausprobiert. Zwei Risiken liegen auf der Hand:

  1. Dass sich die Gesellschafter (wie bei Wohneigentumsgemeinschaften üblich) häufig zoffen und notwendige Maßnahmen, etwa Instandhaltungen, nicht beschlossen werden können. Der KG-Vertrag muss schon sehr geschickt formuliert sein, um so etwas zu vermeiden.
  2. Für die Anteile gibt es bislang keinen Markt; ein Verkauf könnte schwierig bis unmöglich werden, je nachdem wie viel der Anteilseigner dafür haben will. Es könnte Jahre dauern, bis sich so eine neue Idee in Europa durchsetzt (oder auch nicht).

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