Die jährliche Einkommensteuererklärung (IRPF) auf Mallorca kann entweder zu einer Nachzahlung oder einer Rückerstattung führen. Dieser Ratgeber fasst die wichtigsten Informationen für die aktuelle „Kampagne“ zusammen, damit Sie gut informiert sind und Sparpotenziale optimal nutzen können.
Fragen und Antworten zur Steuererklärung auf Mallorca
Wer muss eine Steuererklärung abgeben?
Die Pflicht zur Abgabe der Einkommen- und Vermögensteuererklärung ergibt sich aus Artikel 299 des Allgemeinen Gesetzes über die Sozialversicherung. Grundsätzlich sind drei Personengruppen zu unterscheiden:
- Erwerbstätige: Können sich alleine oder gemeinsam mit weiteren Beitragszahlern besteuern lassen. Bei Einzelveranlagung liegt die Grenze bei einem Jahreseinkommen ab 22.000 Euro in 2024. Bei einer gemeinsamen Veranlagung liegt die Mindestgrenze bei 15.879 Euro für die erste Person, wobei die Summe der Einkünfte der weiteren Zahler 2500 Euro übersteigen muss. Für Personen, die mehr als eine Beschäftigung ausgeübt haben, wurde die Schwelle, ab der sie eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, in diesem Jahr von 14.000 Euro auf 15.000 Euro angehoben.
- Arbeitslose: Seit diesem Jahr sind auch Personen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, die Arbeitslosengeld erhalten haben.
- Rentner: Auch Personen im Rentenalter (in Spanien liegt das Rentenalter bei 65 Jahren) müssen unter Umständen eine Steuererklärung abgeben. Besteuert werden Arbeitseinkommen, Renten und andere öffentliche Leistungen, die nicht steuerfrei sind. Rentner, die mehr als 22.000 Euro von einem einzigen Arbeitgeber erhalten haben, müssen immereine Steuererklärung abgeben.
- Selbstständige: Ausnahmslos alle Selbstständigen müssen eine Einkommensteuererklärung abgeben. Bisher galt diese Pflicht nur für diejenigen, die mehr als 1000 Euro verdienten.
Welche Fristen sind zu beachten?
Die Einkommensteuer-Kampagne läuft noch bis zum 1. Juli. Die präsenzielle Betreuung in den Büros des Finanzamts wird ab dem 2. Juni angeboten und endet am 30. Juni. Termine für die präsenzielle Betreuung können vom 29. Mai bis zum 27. Juni vereinbart werden.
Wie kann die Steuererklärung abgegeben werden?
Es gibt vier Möglichkeiten, die Einkommen- und Vermögensteuererklärung einzureichen:
- Eigenständig über das Internet: www.sede.agenciatributaria.gob.es
- Telefonisch mit einem Beamten der Steuerbehörde: Terminvereinbarung bis zum 27. Juni erforderlich unter den Rufnummern 915 357 326 / 901 12 12 24 sowie 915 530 071 / 901 22 33 44.
- Persönlich in einem Büro des Finanzamts: Terminvereinbarung vom 29. Mai bis 27. Juni erforderlich unter den oben genannten Rufnummern oder online.
- Über einen Steuerberater.
Welche Steuererleichterungen gibt es im Bereich Immobilien?
Auf den Balearen können Steuerzahler von fünf Steuerabzügen im Bereich Wohnen profitieren:
- 15 Prozent der Ausgaben für die Miete einer Wohnung (maximal 530 Euro). Für Über-65-Jährige ohne Erwerbstätigkeit, Personen unter 30 Jahren, Personen mit einer Behinderung von mehr als 33 Prozent, kinderreiche Familien sowie Alleinerziehende gelten teilweise höhere Sätze (bis zu 20 Prozent bzw. maximal 650 Euro).
- Steuererleichterung für die Verbesserung der Nachhaltigkeit einer Wohnung: 50 Prozent der Ausgaben bis zu 10.000 Euro.
- Prämie von Versicherungen auf Mietausfälle für Vermieter von Wohnimmobilien: 75 Prozent oder maximal 440 Euro.
- Erleichterung in Höhe von 15 Prozent von Mieten, die sich aus einem vorübergehenden Umzug aus beruflichen Gründen ergeben (maximal 440 Euro).
Welche Abzüge gibt es im Bildungsbereich?
- Absetzen von Schulbuchkosten in Höhe von 250 Euro für jedes Kind (350 Euro für bestimmte Personengruppen).
- Steuergutschrift für außerschulische Fremdsprachenkurse: 15 Prozent der Ausgaben (maximal 110 Euro pro Kind).
Welche Abzüge gibt es für persönliche Lebensumstände?
- Geburten- sowie Adoptionsabzug: 800 Euro für das erste Kind, 1000 Euro für das zweite, 1200 für das dritte und 1400 für das vierte und folgende. Eine Vorauszahlung kann rückwirkend zum 1. Januar 2024 beantragt werden, sobald die entsprechenden Vorschriften ausgearbeitet sind.
- Abzug für die Betreuung von Kindern unter sechs Jahren aus Gründen der Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Bis zu 50 Prozent der Ausgaben und einem Höchstbetrag von 900 Euro für bestimmte Personengruppen.
- Erhöhung des Familienfreibetrags für das zweite und jedes weitere Kind sowie für unterhaltsberechtigte Verwandte um zehn Prozent.
Gibt es weitere relevante Änderungen und Abzüge?
- Neuer Freibetrag von 660 Euro für Ausgaben im Zusammenhang mit Menschen über 65 Jahren oder Menschen mit Behinderungen (Aufenthalte in Wohnheimen, Pflegedienste etc.).
- Beihilfe zur Förderung von Personen, die sich zum ersten Mal als Selbstständiger registrieren lassen (Abzug von 1000 Euro).
- Neuer befristeter Einkommensteuerabzug für Steuerzahler, die vom 30. Juni 2023 bis zum 31. Dezember 2024 ein Elektrofahrzeug kaufen (15 Prozent des Anschaffungswertes, wenn mindestens 25 Prozent als Anzahlung geleistet wurden).
- Absetzbarkeit von Beiträgen an Nichtregierungsorganisationen (bis zu 80 Prozent des Beitrags). Beiträge an politische Parteien, Berufsverbände und Gewerkschaften sind ebenfalls absetzbar (20 Prozent).
- Erwerbstätige Mütter können einen Freibetrag von 1200 Euro pro Jahr für jedes Kind unter drei Jahren in Anspruch nehmen, auch wenn sie zum Zeitpunkt der Geburt des Kindes nicht gearbeitet haben, sondern Arbeitslosengeld bezogen.
Was ist bei regionalen Abzügen zu beachten?
Der balearische Finanzminister, Antoni Costa, wies darauf hin, dass die regionalen Abzüge nicht automatisch in den Entwurf der Steuererklärung aufgenommen werden. Steuerzahler sollten daher ihre Steuererklärung überprüfen und kontrollieren, ob sie regionale Abzüge anwenden können, bevor sie ihre Zustimmung erteilen.