Das Goldene Visum: Damit hat Spanien wie andere EU-Länder die Möglichkeit geschaffen, sich ein Aufenthaltsrecht in Spanien praktisch zu kaufen, etwa durch den Kauf einer der vielen Luxusimmobilien auf Mallorca.
Aber die Regierung der Balearen (links-grün) will sich nun vom Landesrecht abkoppeln und das Goldene Visum verbieten: Es würde dann auf Mallorca, Ibiza und den anderen Balearen-Inseln nicht mehr gelten. Das ist bizarr, denn nach dem Brexit wäre das Goldene Visum für Briten noch eine Chance, per Kauf etwa einer Finca auf Mallorca dauerhaft zu bleiben.
Das spanische Parlament hatte im Herbst 2013 ein neues Gesetz für Nicht-EU-Bürger verabschiedet. Ein Russe oder Chinese, der in Spanien mindestens 500.000 Euro in eine Immobilie investiert, kann ein unbefristetes und uneingeschränktes Visum sowie eine Aufenthaltserlaubnis für sich und seine Familie im im gesamten spanischen Hoheitsgebiet erhalten.
„Das Gesetz über das so genannte Goldene Visum Spaniens trat Jahresanfang 2014 in Kraft“, weiß Immobilien-Experte Andreas Kunze. „Zu diesem Zeitpunkt steckte Spanien noch tief in der Immobilienkrise. „Es gab auch auf Mallorca eine Vielzahl von Neubauten , die keinen Käufer fanden. Der Verkauf sollte so angekurbelt werden.“
Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis und spanische Staatsbürgerschaft
Nach dem ersten Jahr kann die spanische Aufenthaltsgenehmigung für zwei weitere Jahre beantragt werden, die jeweils problemlos verlängert wird, solange der Investmentwert in Höhe von 500.000 Euro weiter besteht. Der Status eines Nicht-Residenten bezüglich Steuerverpflichtungen in Spanien bleibt bestehen, freies Reisen in allen 27 Ländern des Schengenraumes wird ohne zusätzliches Visum möglich.
Der Immobilienbesitzer muss nur einmal während der genehmigten Aufenthaltszeit in Spanien gewesen sein (Disposición 10074 del BOE núm. 233 de 2013). Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthaltes in Spanien kann der Investor eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Nach weiteren fünf Jahren erwirbt er sogar ein Anrecht auf die spanische Staatsbürgerschaft.
Die Voraussetzungen für das Goldende Visum:
- Bislang keine Aufenthaltsgenehmigung
- Keine Vorstrafen in in den letzten 5 Jahren
- Nachweis der finanziellen Absicherung für Familien
- Nachweis einer Krankenversicherung
- Mindestens ein persönlicher Aufenthalt in Spanien pro Jahr
- Nachweis über die gekaufte Immobilie
- Nachweis über gezahlte aller Steuern
Nach Angaben der Balearen-Regierung haben bis 2019 gerade mal 116 Ausländer ein Goldenes Visum erhalten, weil sie eine Immobilie im Wert von mehr als 500.000 Euro auf den Inseln erworben haben. Dennoch soll diese Regelung nun abgeschafft werden, wie aus einer Forderung an die Zentral-Regierung von Pedro Sánchez in Madrid hervorgeht.
Die sozialistische Abgeordnete Mercedes Garrido (PSOE) behauptet laut Mallorca Magazin, dass das Geld oft einen zweifelhaften Ursprung habe. Das habe Transparency International herausgefunden. Die konservativen Parteien PP und die Ciudadanos lehnten den Vorschlag ab und betonten die wirtschaftliche Notwendigkeit des Goldenen Visum für Spanien und Mallorca.
- Download: Das Gesetz zum Goldenen Visum in Spanien