Archiv der Kategorie: Immobilienmarkt Mallorca

Goldenes Visum Spanien: Gilt es auf Mallorca bald nicht mehr?

Das Goldene Visum: Damit hat Spanien wie andere EU-Länder die Möglichkeit geschaffen, sich ein Aufenthaltsrecht in Spanien praktisch zu kaufen, etwa durch den Kauf einer der vielen Luxusimmobilien auf Mallorca.

Aber die Regierung der Balearen (links-grün) will sich nun vom Landesrecht abkoppeln und das Goldene Visum verbieten: Es würde dann auf Mallorca, Ibiza und den anderen Balearen-Inseln nicht mehr gelten. Das ist bizarr, denn nach dem Brexit wäre das Goldene Visum für Briten noch eine Chance, per Kauf etwa einer Finca auf Mallorca dauerhaft zu bleiben.

Das spanische Parlament hatte im Herbst 2013 ein neues Gesetz für Nicht-EU-Bürger verabschiedet. Ein Russe oder Chinese, der in Spanien mindestens 500.000 Euro in eine Immobilie investiert, kann ein unbefristetes und uneingeschränktes Visum sowie eine Aufenthaltserlaubnis für sich und seine Familie im im gesamten spanischen Hoheitsgebiet erhalten.
„Das Gesetz über das so genannte Goldene Visum Spaniens trat Jahresanfang 2014 in Kraft“, weiß Immobilien-Experte Andreas Kunze. „Zu diesem Zeitpunkt steckte Spanien noch tief in der Immobilienkrise. „Es gab auch auf Mallorca eine Vielzahl von Neubauten, die keinen Käufer fanden. Der Verkauf sollte so angekurbelt werden.“

Dauerhafte Aufenthaltserlaubnis und spanische Staatsbürgerschaft

Nach dem ersten Jahr kann die spanische Aufenthaltsgenehmigung für zwei weitere Jahre beantragt werden, die jeweils problemlos verlängert wird, solange der Investmentwert in Höhe von 500.000 Euro weiter besteht. Der Status eines Nicht-Residenten bezüglich Steuerverpflichtungen in Spanien bleibt bestehen, freies Reisen in allen 27 Ländern des Schengenraumes wird ohne zusätzliches Visum möglich.

Der Immobilienbesitzer muss nur einmal während der genehmigten Aufenthaltszeit in Spanien gewesen sein (Disposición 10074 del BOE núm. 233 de 2013). Nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthaltes in Spanien kann der Investor eine unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Nach weiteren fünf Jahren erwirbt er sogar ein Anrecht auf die spanische Staatsbürgerschaft.

Die Voraussetzungen für das Goldende Visum:

  • Bislang keine Aufenthaltsgenehmigung
  • Keine Vorstrafen in in den letzten 5 Jahren
  • Nachweis der finanziellen Absicherung für Familien
  • Nachweis einer Krankenversicherung
  • Mindestens ein persönlicher Aufenthalt in Spanien pro Jahr
  • Nachweis über die gekaufte Immobilie
  • Nachweis über gezahlte aller Steuern

Nach Angaben der Balearen-Regierung haben bis 2019 gerade mal 116 Ausländer ein Goldenes Visum erhalten, weil sie eine Immobilie im Wert von mehr als 500.000 Euro auf den Inseln erworben haben. Dennoch soll diese Regelung nun abgeschafft werden, wie aus einer Forderung an die Zentral-Regierung von Pedro Sánchez in Madrid hervorgeht.

Die sozialistische Abgeordnete Mercedes Garrido (PSOE) behauptet laut Mallorca Magazin, dass das Geld oft einen zweifelhaften Ursprung habe. Das habe Transparency International herausgefunden. Die konservativen Parteien PP und die Ciudadanos lehnten den Vorschlag ab und betonten die wirtschaftliche Notwendigkeit des Goldenen Visum für Spanien und Mallorca.

Wohnzimmer

Neubauprojekt „Son Vida Residences“: Das sind die Preise

Für eines der ambitionierten Neubauprojekte Mallorca um Segment der Luxusimmobilien gibt es jetzt weitere Details, und zwar zu „Son Vida Residences”.

Auf dem Grundstück des Luxushotels „Castillo Son Vida“ entstehen 16 Apartmenthäuser, jeweils mit drei Schlafzimmern, Wohnküche und drei Bäder auf zwei Etagen. Dazu kommen Pool und  zwei Pkw-Stellplätze. Unterschiede gibt es aber bei der Ausrichtung.

Die künftigen Haus-Eigentümer können Restaurant und Spa des „Castillo Son Vida“ nutzen und profitieren als Club-Mitglied von Dienstleistungen wie Reinigungsservice und Golfpaket. Die Fertigstellung ist für Ende 2019 geplant, der Preis je Haus soll zwischen 1,65 und 2,15 Millionen Euro liegen, je nach Ausrichtung. Mit mehr Sonnenlicht und mehr Meerblick ist der Preis höher.

Neubauprojekt „Harbour Lofts“: 15 Luxuswohnungen am Paseo Marítimo von Palma

Bei Neubauten auf Mallorca lautet der Trend weiter: Luxus, zentral gelegen, nahe Meer. Nun sollen am Paseo Marítimo im Zentrum  von Palma de Mallorca  insgesamt 25 neue Luxuswohnungen entstehen, die dem Ruf von Mallorca als Standort für Luxusimmobilien gerecht werden.

An der Avenida Gabriel Roca wird an der Hausnummer 49, nahe Porto Pí, ein Projekt mit dem Namen Harbour Lofts  begonnen. Es entstehen 15 sehr luxuriösen Wohnungen.  Die Anwohner teilen sich den Zugang zu Spa, Sauna, Dampfbad, Pool und Fitnessstudio, auf dem Dach wird es zudem private Pools geben. Der Bauträger sagt:

Harbour Lofts bietet 15 Luxus Apartments mit einem großen Gemeinschaftsbereich mit viel Terrassenflächen, einem stylischen Außenpool, einen Wellnessbereich mit Fitness, Sauna und Innenpool.  Jede Wohnung verfügt über eine eigene großzügige Terrasse. Die Apartments haben ausgezeichneten Meer / Hafenblick sowie eine romantische Aussicht auf Palma, die Bucht und die bekannte Kathedrale.

Die Preise für die luxuriösen Apartments am Porto Pi liegen zwischen 750.000 und 4,6 Millionen Euro. Die „Harbour Lofts“ sollen Anfang 2021 fertig sein.

Ein weiteres Neubau-Projekt auf dem Immobilienmarkt Mallorca: In der Hausnummer 23 der Avenida Gabriel Roca , neben dem Auditorium, werden in einem Bestandsbau unter dem Namen ADN 10 Wohnungen komplett erneuert und luxuriös ausgestattet. Die Bauarbeiten waren von einer anderen Firma vor langer Zeit angefangen und dann – nach dem Konkurs des Unternehmens – abgebrochen worden. Die Luxuswohnungen sollen für je rund eine Million Euro verkauft werden.

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Bewohnbarkeitsbescheinigung Mallorca: Neue Regeln für die Cédula de Habitabilidad

Nach einem Beschluss des Inselrats wird die Bewohnbarkeitsbescheinigung (Cédula de Habitabilidad) künftig erst ausgestellt, wenn die zuständige Kommune die Bauarbeiten am Neubau offiziell und endgültig abgenommen hat. Zunächst braucht es also die Bescheinigung des verantwortlichen Architekten über die korrekte Ausführung der Arbeiten (certificado final de obra), dann die Bestätigung der Gemeinde, die certificación municipal de finalización de obra (CFO) genannt wird.

Beim Inselrat begründet man die neue Regeln, dass sich in einigen Fällen im Nachhinein herausgestellt habe, dass der Bau nicht der ausgestellten Baugenehmigung entsprach. In anderen Fällen hätten es die Eigentümer versäumt, anschließend die Abnahme durch die Gemeinde zu beantragen, so ein Sprecher.

Ohne Bewohnbarkeitbescheinigung gibt es auf Mallorca keinen Strom

Die Bewohnbarkeitsbescheinigung ist Voraussetzung, dass man eine Wasser, Strom- oder Gasanschluss beantragen kann und die Immobilie bewohnbar wird. Die neuen Regeln dürften dazu führen, dass alles viel länger dauert.
Die „Cédula“ bescheinigt, dass eine Wohnimmobilie die Mindestanforderungen erfüllt (Größe, technische Anschlüsse, sanitäre Einrichtungen). Die Bewohnbarkeitsbescheinigung gehört daher zu den wichtigen Dokumenten, die beim Kauf einer Mallorca Immobilie zu prüfen sind – nicht nur bei Neubauten, sondern auch bei gebrauchten Immobilien Mallorca. Die „Cédula“ hat eine Laufzeit von nur zehn Jahren muss und danach verlängert werden. Daher gibt daher verschiedene „Cédulas“:

  • bei Erstbezug/Neubau (Cédula de primera ocupación)
  • bei Verlängerung (Cédula de renovación)

Darüber hinaus gibt es eine besondere Wohnbescheinigung für Immobilien, die vor dem 1. 3. 1987 fertiggestellt wurden (Cédula de carencia).  Anders als bei den zuerst genannten Varianten ist es für Altfälle nicht notwendig, dass ein Architekt die Bewohnbarkeit bescheinigt. Es reicht aus, ein „certificado de situación urbanistica“ der Gemeinde vorzulegen. Dieses bescheinigt , dass der Bau vor dem 1. März 1987 fertiggestellt wurde,  kein Verfahren wegen Bauverstößen eingeleitet wurde und nach dem 1. März 1987 keine baulichen Veränderungen vorgenommen wurden.

Immobilien Mallorca: Alle zusammen sind jetzt 57.556 Millionen Euro wert (Katasterwert)

Die Katasterwerte der Immobilien auf Mallorca sind 2017 auf den Gesamtwert von 57.556 Millionen Euro gestiegen, so das Institut Balear d’Estadística (Ibestat). Im Vergleich zu 2007 immerhin ein Zuwachs von über 70 Prozent. Allerdings gibt es auch mehr Immobilien auf Mallorca (719.656, in 2007 waren es 662.394). Größter Gewinner in dieser Zeit: Manacor (+ 488 %). Größter Verlierer: Muro (- 23,71 %).

Auf Grundlage des Katasterwertes einer Immobilie wird die Grundsteuer errechnet, Impuesto de Bienes Inmuebles (IBI). In die Berechnung des Katasterwertes gehen auch Angaben von Eigentümern ein, etwa zu Größen von Grundstücken auf Mallorca und Anbauten. Da der Katasterwert die Grundsteuer bestimmt, wurden in der Vergangenheit nicht unbedingt alle Angaben gewissenhaft gemacht; andererseits sind die Verwaltungen auch großzügig bei der Ermittlung, da vom Katasterwert die Steuereinnahmen abhängen.

Deshalb sollte der Kastasterwert nicht mit Immobilienpreise Mallorca gleichgesetzt werden. Generell sind die Markt erzielten Preise höher. Geeignet sind die Katasterwerte allerdings, um Trends am Immobilienmarkt zu erkennen, insbesondere um zu sehen, welche Regionen mehr gefragt sind, welche weniger.

Jahr Zahl Wert Bau Wert Boden Gesamtwert
2017 719656 28845585,04 28710456,3 57556041,34
2016 719310 28241576,98 28881771,56 57123348,54
2015 718627 31725736,53 26042151,16 57767887,69
2014 715199 32757377,66 27595317,31 60352694,97
2013 716091 33165075,59 28740159,94 61905235,53
2012 714585 26744268,99 25165078,77 51909347,76
2011 709336 25968806,55 24675724,02 50644530,57
2010 694874 25244387,9 24206516,24 49450904,14
2009 678747 23846008,25 23084361,64 46930369,89
2008 669211 20925811,24 17146006,17 38071817,41
2007 662394 18943321,64 14077848,06 33021169,7

Quelle: Ibestat

„The Circle“: Domus Vivendi baut Immobilien-Zentrum bei Santa Ponsa

Der Bauträger Domus Vivendi Group errichtet ein besonderes Neubauprojekt Mallorca, und zwar bei Santa Ponsa einen Bürokomplex – for real estate only. In  “The Circle” mit einer Gesamtfläche von 7.600 m² sollen ab Sommer 2021 Unternehmen der Bau- und Immobilienbranche einziehen, vom Architekturbüro über Immobilienmakler und Handwerksunternehmen bis zur spezialisierten Anwaltskanzlei.

“Es entsteht der erste und einzige Bürokomplex rund um das Thema Bauen, ein Zentrum der Immobilie”, sagt Thomas Oellig, Geschäftsführer von Domus Vivendi über “The Circle”. “Dort wird der Geist des Co-Workings unterschiedlichster Spezialisten der gleichen Branche genauso zirkulieren wie der Kunde, der dort künftig alles unter einem Dach findet: Er geht beispielsweise mit seiner Planung vom Projektentwickler zum Innenarchitekten, bespricht sein KNX System im Anschluss mit dem Elektriker und lässt sich zuletzt noch vom Immobilien-Anwalt beraten – dafür muss er nicht mehr wie heute über die ganze Insel fahren!”

The Circle ist 22-Millionen-Euro-Projekt

Mit dem 22-Millionen-Euro-Projekt “The Circle” verwirklicht Domus Vivendi das, was man für eigene Zwecke auf Mallorca suchte, aber nicht fand: Ein repräsentatives Neubau-Büro. “The Circle” bietet darüber hinaus großzügige Grünflächen mit Aussenlounges, Open-air-Konferenzräume, einen Zentralen Food-Corner als come together, drei Patios sowie eine Rooftop-Terrasse inklusive Meerblick.

Ein perfekt organisierter Rund-um-Service für die Mieter gehört zum Konzept: “Es wird ein Front Desk für alle Belange der Unternehmen geben, sodass ein eigenes Sekretariat nicht mehr notwendig ist. Alle Büroeinheiten sind bereits möbliert. Plug-in and Work – die Mieter müssen sich nur noch einklinken und können loslegen. Das spart erheblich Kosten”, so Thomas Oellig.
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Ein Büro lässt sich bereits ab 20 m² anmieten und nach Bedarf flexibel erweitern. Zusätzlich können Tiefgaragenplätze sowie Lagerräume angemietet werden. Jeder Mieter hat die Möglichkeit, die Gemeinschaftsräume des gesamten Gebäudes kostenfrei zu nutzen, etwa die Konferenzräume, ausgestattet mit modernster Präsentationstechnik. Es geht aber rein im Büromiete, Langzeitmiete von Wohnraum ist doch nicht verfügbar.

Son Budagelles als Standort für The Circle

“The Circle” entsteht im Gewerbepark Son Budagelles bei Santa Ponsa mit Anbindung an die zentrale Autobahn Ma-1 zwischen Andratx und Palma, das als das wirtschaftliche Zentrum der Insel ebenso schnell zu erreichen ist wie die touristischen Hotspots im Südwesten mit den gefragten Bauplätzen und Top-Immobilien.
Der Baubeginn erfolgt im zweiten Quartal 2019, die Fertigstellung im Sommer 2021.

Factsheet “The Circle”

Standort: Son Budagelles, Santa Ponsa
Gesamtfläche: 7.600 m²
Bürofläche: 2.800 m²
Baubeginn: Q2/ 2019
Fertigstellung: Q2/ 2021
Volumen: 22 Mio. Euro
Büroraum ab 20 m2 mietbar
Lagerfläche ab 10 m2 mietbar

Im Video: Neubauprojekt The Circle auf Mallorca

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Hypothekensteuer Mallorca: Das Geld-zurück-Urteil zur AJD ( Stempelsteuer)

Laut am Donnerstag (18.10.18) veröffentlichten Urteil des Obersten Gerichtshofes in Madrid (Sentencia núm. 1505/2018) muss bei einem Hypothekendarlehen die Bank die Steuern für die notarielle Beurkundung bezahlen, nicht der Kunde. Die Höhe der “Stempelsteuer” (Impuesto sobre Actos Jurídicos Documentados, A.J.D.) beträgt auf den Balearen derzeit 1,2 % und wird auf die “Haftungssumme” der Hypothek berechnet. Da die Haftungssumme etwas ist als die Hypothek, kann grob mit 1,5 Prozent des Hypothekenwertes gerechnet werden, was bei einer Hypothek von z.B. 500.000 Euro immerhin 7.500 Euro an “Stempelsteuer” bedeutet. Bislang wird sie von den Kunden direkt an das Finanzamt gezahlt und verteuert die Immobilienfinanzierung auf Mallorca erheblich.

In dem Urteil erklärte der Oberste Gerichtshof, die A.J.D. sei von der Bank zu tragen. Die Bank sei der Steuerschuldner. Sofort stürzten die Bank-Aktien an der spanischen Börse ab. Denn obwohl in dem Urteil nichts darüber gesagt wurde, ob die Entscheidung rückwirkend gilt und Kunden Erstattungen forden können, waren sich die meisten Rechtsexperten einig, dass innerhalb der Verjährungsfrist von vier Jahren den Kunden die Steuer erstattet werden muss, wenn sie das fordern.

“In Frage kommt dabei ein Anspruch gegen das Finanzamt oder die Bank”, sagt die international tätige Wirtschaftsrechtlerin Katia Genkin (Düsseldorf, Palma, Lyon); “auf Grund der Vertragsbeziehung ist jedoch in erster Linie von einem Anspruch gegen die Bank auszugehen.”

Von Rückforderungsansprüchen in Milliardenhöhe war an der Börse zu hören, entsprechend fielen die Kurse der Bank-Aktien. Am Freitag dann die nächste Überraschung: Der Obersten Gerichtshof setzte das Urteil außer Kraft und erklärte, offenbar unter Eindruck des Bankenbebens, in den kommenden Wochen wegen den “enormen wirtschaftlichen und sozialen Auswirkungen” nochmal darüber nachdenken zu wollen, ob denn nun die Bank oder der Kreditnehmer Steuerschuldner sei. Rechtsanwältin Genkin: “Ein sehr ungewöhnliches Gerichtsgebahren. Üblicherweise macht sich ein Gericht Gedanken über Urteilsauswirkungen vor der Urteilsveröffentlichung, nicht nach Ende des ersten Börsentages.” Die Rechtsanwältin rät den Hypothekenkunden, die Unterlagen über gezahlte Stempelsteuern herauszusuchen. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass das Gericht eine komplette Rolle rückwärts macht.“

Nachtrag: Die Rolle rückwärts kam dann doch. Der Oberste Gerichtshof hob seine eigene Entscheidung auf. Die spanische Zentralregierung kündigte daraufhin an, per Gesetz das Abwälzen der Hypothekensteuer auf Privatleute verbieten zu wollen, wodurch sich dann die Steuern beim Kauf einer Immobilie auf Mallorca insgesamt verringern würden.

Immobilien Erbschaft: Das gilt auch auf Mallorca seit 2015

An den Todesfall denkt niemand gerne. Aber wer eine Immobilie auf Mallorca oder im Rest von Spanien hat, sollte sich vor allem im höheren Alter mit dem Thema Erbschaft beschäftigten, damit die Erben keine Nachteile erleiden. Denn nach der noch recht neuen EU-Erbrechtsverordnung gilt im Todesfall möglicherweise das dem Recht des Aufenthaltslandes – selbst wenn sie nach wie vor die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Seit wann diese Regelung gilt und was Sie tun können, damit sich Ihr Erbe dennoch nach deutschem Recht richtet, erläutert die ARAG Rechtsschutzversicherung. Es wird hier der Fokus auf Erbschaft einer Immobilie auf Mallorca gerichtet.

Was früher für die Immobilien-Erbschaft auf Mallorca galt

Früher richtete sich die Frage, welches nationale Erbrecht bei einem Todesfall mit Auslandsbezug anzuwenden ist, noch nach den sogenannten Kollisionsnormen des Internationalen Privatrechts (IPR). Das Problem dabei: Sie sehen in den verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten ganz unterschiedlich aus. So stellten deutsche Nachlassgerichte in Erbfällen zum Beispiel auf die Staatsangehörigkeit ab.

Der Deutsche, der auf Mallorca lebte, wurde für sie also selbst dann noch nach deutschem Recht beerbt, wenn er schon vor zehn Jahren ausgewandert war. In anderen Ländern war stattdessen für das gesamte Erbe der letzte Wohnsitz des Erblassers entscheidend. Wiederum andere stellten für Immobilien auf das Recht des Ortes ab, wo diese sich befinden, für bewegliches Vermögen richtete sich das Erbrecht dagegen nach der Staatsangehörigkeit.

Konkret bedeutete das: Wegen der national verschiedenen Kollisionsnormen fanden mitunter in einem Erbfall mehrere Erbrechtsordnungen Anwendung – und das auch noch mit unterschiedlichen Ergebnissen.

Seit 2015 gilt: Für das Erbschaftsrecht kommt es auf gewöhnlichen Aufenthalt an

Um solch komplizierte Fälle zu vermeiden, hat die EU im Jahr 2012 eine Erbrechtsverordnung (Nr. 650/2012) verabschiedet. Nach ihr „unterliegt die gesamte Rechtsnachfolge von Todes wegen dem Recht des Staates, in dem der Erblasser zum Zeitpunkt seines Todes seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat“. Diese Regelung gilt für alle Erbfälle, die nach dem 17. August 2015 eingetreten sind.

Ab wann ein Aufenthalt auf Mallorca als „gewöhnlich“ gilt

Findet das ausländische Erbrecht schon dann Anwendung, wenn der jobbedingte Auslandsaufenthalt nur auf ein Jahr angelegt ist? Und wie sieht es mit denjenigen aus, die regelmäßig zwischen zwei Ländern pendeln? Die Vorschrift selbst sagt dazu nichts. Anhaltspunkte ergeben sich nur aus der einleitenden Begründung zur Verordnung. Dort heißt es, das zuständige Gericht solle die Lebensumstände des Erblassers in den Jahren vor seinem Tod und im Zeitpunkt des Todes beurteilen.

Dabei sollten vor allem die Dauer und die Regelmäßigkeit des Auslandsaufenthalts und die Gründe für diesen Berücksichtigung finden. Wer sich aus beruflichen oder wirtschaftlichen Gründen in einem anderen Staat aufhalte, aber noch eine enge und feste Bindung zu seinem Herkunftsstaat habe, der könne seinen „gewöhnlichen Aufenthalt“ unter Umständen immer noch dort haben. Wie die Vorschrift im Einzelfall auszulegen ist, wird also die Rechtsprechung zeigen müssen. Wenn aber ein deutscher Rentner die letzten Jahre vollständig auf Mallorca verbracht hat, dann ist von einem gewöhnlichen Aufenthalt auf Mallorca auszugehen.

Im Testament das Erbrecht bestimmen

Kommt im Todesfall fremdes Erbrecht zur Anwendung, kann dies mitunter zu unliebsamen Überraschungen für die Angehörigen führen. So ist etwa das im deutschen Erbrecht geltende Pflichtteilsrecht einigen anderen Erbrechtsordnungen unbekannt. Auch die Beteiligung des Ehegatten am Erbe kann anders oder gar nicht geregelt sein. Wenn Sie auf Nummer Sicher gehen möchten, sollten Sie daher schon jetzt festlegen, dass im Todesfall das Recht des Staates gelten soll, dessen Staatsangehörigkeit Sie besitzen. Dieses Wahlrecht sieht die Verordnung ausdrücklich vor. Besitzen Sie mehrere Staatsangehörigkeiten, können Sie das Recht eines dieser Staaten wählen.

Ganz wichtig: Die Rechtswahl muss laut Verordnung zwingend in Testamentsform erfolgen. Die ARAG rät deshalb, sich bei einem Notar rechtzeitig beraten und gegebenenfalls ein Testament – oder einen Erbvertrag – aufsetzen zu lassen, in dem deutsches Erbrecht gewählt wird. Haben Sie bereits vor dem 17. August 2015 ein Testament errichtet, lassen Sie dieses auf seine Wirksamkeit im Hinblick auf die neuen Regelungen überprüfen, damit es bei der Erbschaft der Immobilie auf Mallorca keine bösen Überraschungen gibt.